CHP reicht Beschwerde bei der YSK bezüglich Hatay ein

Die CHP hat bei der Hohen Wahlbehörde (YSK) Einspruch gegen die Entscheidung des Provinz-Wahlausschusses von Hatay eingelegt, dem AKP-Kandidaten Mehmet Öntürk das Mandat für das Amt des Oberbürgermeisters zu erteilen.

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Die Republikanische Volkspartei (CHP) hat die Entscheidung des Provinz-Wahlausschusses von Hatay, das Mandat an den AKP-Kandidaten Mehmet Öntürk zu übergeben, vor die YSK gebracht, während der Prozess der Anfechtung der Wahlergebnisse noch andauert.

In dem Antrag, der durch den Anwalt Çağlar Çağlayan im Namen der CHP eingereicht wurde, wird darauf hingewiesen, dass an der Wahl zum Oberbürgermeister von Hatay am 31. März 816.874 Wähler teilgenommen haben, wobei 777.986 Stimmen als gültig und 38.888 Stimmen als ungültig gewertet wurden.

In dem Antrag, in dem dargelegt wird, dass der Stimmenabstand zwischen den Kandidaten der AKP und der CHP nach den Einsprüchen gegen die Protokolle der Wahlergebnisse bei den Bezirks-Wahlausschüssen derzeit 2.569 beträgt, heißt es: "Unsere Partei hat in allen Bezirken der Provinz Hatay Einspruch gegen die Wahlergebnisse eingelegt. Die Prüfung der von unserer Partei eingereichten Einsprüche durch die zuständigen Wahlausschüsse dauert an. Mit anderen Worten: Die Einspruchsverfahren für die Wahl zum Oberbürgermeister von Hatay sind noch nicht abgeschlossen."

Unter Hinweis auf die Entscheidung der YSK vom 9. April 2019 mit der Nummer 2019/2272, in der festgelegt wurde, dass "die Mandate für das Bürgermeisteramt und die Mitgliedschaft im Gemeinderat erst nach Abschluss des Einspruchsverfahrens ausgehändigt werden dürfen", wird in dem Antrag darauf hingewiesen, dass viele Bezirks-Wahlausschüsse den CHP-Bürgermeistern, die die Wahl mit deutlichem Vorsprung gewonnen haben, ihre Mandate aufgrund der laufenden Einspruchsverfahren noch nicht ausgehändigt haben.

In dem Antrag wird weiter ausgeführt, dass für die Wahl zum Oberbürgermeister von Hatay, bei der die Einsprüche noch nicht rechtskräftig entschieden sind, ein Mandat für den AKP-Kandidaten ausgestellt wurde und angekündigt wurde, dass dieses heute um 12.00 Uhr in einer Zeremonie übergeben werden soll. Darin heißt es: "Die Ausstellung des Mandats für das Oberbürgermeisteramt von Hatay vor Abschluss der Einspruchsverfahren verstößt gegen das Gesetz und die Entscheidung der YSK. Aus diesen Gründen beantrage ich respektvoll, dass kein Mandat ausgestellt wird, bevor die Wahl zum Oberbürgermeister von Hatay, für die das Einspruchsverfahren noch läuft, rechtskräftig entschieden ist."

-"ICH FORDERE DIE YSK AUF, SICH AN IHRE EIGENE ENTSCHEIDUNG ZU HALTEN"

Die stellvertretende CHP-Vorsitzende für Rechts- und Wahlangelegenheiten, Gül Çiftci Binici, erklärte in einer schriftlichen Stellungnahme zu dem Antrag: "Ich fordere die YSK auf, sich an ihre eigene Entscheidung aus dem Jahr 2019 zu halten, wonach 'einem Kandidaten kein Mandat ausgehändigt werden darf, solange in einem Wahlkreis noch ein Einspruchsverfahren läuft'."