CHP reicht Klage beim Verfassungsgericht ein: Regelung zur Zahlung von 5.000 Lira an Rentner soll aufgehoben werden
Die CHP hat beim Verfassungsgericht (AYM) die Aufhebung der Regelung beantragt, die eine Einmalzahlung von 5.000 Lira an nicht erwerbstätige Rentner vorsieht.
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Der stellvertretende CHP-Fraktionsvorsitzende Gökhan Günaydın erklärte in einer Pressekonferenz im Ahlatlıbel-Park gegenüber dem Verfassungsgericht, dass erwerbstätige Rentner von der im Rahmen des Gesetzes Nr. 7464 über die touristische Vermietung von Wohnraum und die Änderung einiger Gesetze vorgesehenen Zahlung von 5.000 Lira ausgeschlossen seien.
Unter Verweis auf die Behauptungen, dass aufgrund von Haushaltsengpässen keine Gelder an Rentner ausgezahlt werden könnten, bewertete Günaydın es als offene Grausamkeit, die Rentner dazu zu verurteilen, unter der Armutsgrenze zu leben.
"EINE PRAXIS, DIE GEGEN DIE MENSCHENRECHTE VERSTÖSST"
Günaydın bezeichnete die geplante Zahlung von 5.000 Lira als unzureichend und argumentierte, dass der Ausschluss erwerbstätiger Rentner von dieser Zahlung eine Praxis sei, die gegen die Menschenrechte verstoße.
Günaydın betonte, dass die CHP bereits während des Gesetzgebungsverfahrens im türkischen Parlament (TBMM) jeglichen Widerstand geleistet habe, und kündigte an, dass man nun beim Verfassungsgericht die Aufhebung der entsprechenden Bestimmung im Gesetz Nr. 7464 beantragen werde.
Nach der Erklärung reichte Günaydın den Antrag auf Aufhebung beim Verfassungsgericht ein.