Computer und Telefon von Tolga Şardan beschlagnahmt

Während der Hausdurchsuchung bei Tolga Şardan wurde festgestellt, dass sein Computer und sein Mobiltelefon ohne die nach der Strafprozessordnung (CMK) vorgeschriebene Datensicherung beschlagnahmt wurden.

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Der T24-Kolumnist und Journalist Tolga Şardan wurde aufgrund eines Leitartikels verhaftet, in dem er behauptete, das „Präsidialamt habe die Untersuchung von Vorwürfen gegen die Justiz angeordnet“. Im Zuge dessen wurde auch eine Hausdurchsuchung bei ihm durchgeführt. Nach der Durchsuchung wurden Şardans Mobiltelefon und Computer mit der Begründung beschlagnahmt, dass sie untersucht werden müssten.

BESCHLAGNAHME OHNE DATENSICHERUNG

Gemäß der Strafprozessordnung (CMK) ist es erforderlich, vor der Beschlagnahme von Computern und Mobiltelefonen eine Datensicherung durchzuführen und dem Verdächtigen oder seinem Anwalt eine Kopie auszuhändigen.

Es stellte sich jedoch heraus, dass bei der Durchsuchung in Şardans Haus keine Datensicherung vorgenommen wurde und die Beschlagnahme ohne diese Sicherung erfolgte.

Diese Regelung in der CMK soll verhindern, dass beschlagnahmte digitale Geräte wie Computer oder Telefone nachträglich manipuliert werden. Bereits in vielen früheren Ermittlungsverfahren wurde kritisiert, dass die Polizei digitale Materialien ohne diesen Vorgang beschlagnahmt hatte.

In zahlreichen Fällen wurden Vorwürfe laut, dass digitale Daten manipuliert worden seien.