'Dankgebet wurde nicht gestattet': DMM antwortet auf Ümit Özdağs Aussage

Nachdem der Vorsitzende der Zafer-Partei, Ümit Özdağ, nach 148 Tagen aus dem Silivri-Gefängnis entlassen wurde, behauptete er vor dem Gefängnisausgang: "Das Erste, was ich nach meiner Entlassung tun wollte, war, dort in der Moschee ein Dankgebet zu verrichten, doch die Gendarmerie hat es nicht gestattet." Das Zentrum zur Bekämpfung von Desinformation (DMM) hat auf diese Aussage reagiert.

12punto

Der Vorsitzende der Zafer-Partei, Ümit Özdağ, wurde im zweiten Prozess gegen ihn, in dem ihm die Aufstachelung des Volkes zu Hass und Feindseligkeit vorgeworfen wurde, aus der Haft entlassen.

Nachdem Özdağ nach 148 Tagen seine Freiheit wiedererlangt hatte, erklärte er vor dem Gefängnisausgang: "Das Erste, was ich nach meiner Entlassung tun wollte, war, dort in der Moschee ein Dankgebet zu verrichten, doch die Gendarmerie hat es nicht gestattet."

Auf diese Aussage von Özdağ reagierte das Zentrum zur Bekämpfung von Desinformation (DMM), das dem Kommunikationsamt des Präsidenten unterstellt ist.

Das DMM wies Özdağs Aussage zurück und teilte Folgendes mit:

"Die in sozialen Medien verbreitete Behauptung, dass Ümit Özdağ am Ausgang der Justizvollzugsanstalt Marmara durch die Gendarmerie daran gehindert wurde, ein Gebet zu verrichten, ist unbegründet.

Die vollständige Erklärung des DMM lautet wie folgt:

"Die in sozialen Medien verbreitete Behauptung, dass Ümit Özdağ am Ausgang der Justizvollzugsanstalt Marmara durch die Gendarmerie daran gehindert wurde, ein Gebet zu verrichten, ist unbegründet. 

Ümit Özdağ und seine Begleiter haben nach dem Verlassen der Justizvollzugsanstalt keine Anfrage an das Gendarmeriepersonal gestellt und auch nicht mitgeteilt, dass sie ein Gebet verrichten möchten. 

Die Aufgaben und Zuständigkeiten der Gendarmerie beschränken sich auf das Gelände der Justizvollzugsanstalt. Bei dem Bereich, in dem das Gebet angeblich verrichtet werden sollte, handelt es sich um eine Moschee außerhalb des Gefängnisses. 

Daher ist es im rechtlichen Rahmen auch nicht möglich, dass die Gendarmerie in diesen Bereich eingreift oder eine Erlaubnis erteilt.

Zudem wurde von den Beteiligten kein Antrag auf Sicherheitsvorkehrungen gestellt, noch gab es eine Situation, die eine Sicherheitsgefährdung hätte darstellen können.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass diese aufgestellte Behauptung eine Desinformation darstellt, die darauf abzielt, die Öffentlichkeit in die Irre zu führen.

Dies wird der Öffentlichkeit respektvoll zur Kenntnis gebracht."