Demonstrations und Open-Air-Versammlungen in vielen Provinzen verboten

Die Polizei griff Gruppen an, die gegen die Ernennung eines Treuhänders für die Stadtverwaltung von Hakkari protestieren wollten. 14 Personen wurden festgenommen, zwei Polizisten wurden verletzt. In zahlreichen Städten wurden Demonstrationszüge und Open-Air-Versammlungen vorübergehend verboten.

12punto

Die Gouverneursämter vieler Provinzen haben bekannt gegeben, dass Veranstaltungen wie Demonstrationszüge und Open-Air-Versammlungen vorübergehend untersagt sind.

IĞDIR

Das Gouverneursamt Iğdır gab bekannt, dass Demonstrationszüge und Open-Air-Versammlungen für einen Zeitraum von 7 Tagen verboten wurden.

In der Erklärung des Gouverneursamtes wurde mitgeteilt, dass Demonstrationszüge und Open-Air-Versammlungen innerhalb der Provinz- und Bezirksgrenzen vom 04.06.2024 um 00:01 Uhr bis zum 10.06.2024 um 23:59 Uhr für 7 Tage untersagt sind.

In der Erklärung wurden Veranstaltungen, die von den Gouverneurs- und Bezirksämtern genehmigt werden, sowie Programme von öffentlichen Einrichtungen und Organisationen, offizielle Feiertage, offizielle Gedenktage, sportliche Aktivitäten, offizielle Zeremonien und Feierlichkeiten sowie Programme, die diese Institutionen gemäß ihren Traditionen und Bräuchen durchführen, Kongresse von Gewerkschaften und politischen Parteien gemäß ihrer Satzung sowie kommerzielle Aktivitäten von juristischen Personen des Privatrechts mit kommerzieller Identität von den Verboten ausgenommen.

In der Erklärung des Gouverneursamtes hieß es:

"Alle Arten von potenziellen Open-Air-Versammlungen und Demonstrationszügen, kollektive Begrüßungs- und Verabschiedungszeremonien, Presseerklärungen außerhalb der eigenen Gebäude von Institutionen und Organisationen, Sitzstreiks, Kundgebungen, das Aufstellen von Zelten, Unterschriftenkampagnen, das Eröffnen von Ständen, Massenbestattungszeremonien und Friedhofsbesuche, Gedenkfeiern, Feste, Konzerte, Unterhaltungsveranstaltungen, Aufführungen, Demonstrationen usw. sowie alle Arten von Aktionen und Veranstaltungen, alle Arten von akustischen und visuellen Aktivitäten, die mit Tonübertragungsfahrzeugen durchgeführt werden können, das Fliegenlassen von Wunschlaternen und Ballons, alle Arten von Luftaktivitäten wie Drohnen, Paramotoren usw. sowie das Verteilen von Flugblättern, Aufklebern, Broschüren usw., das Aufhängen von Plakaten und Bannern usw. sowie die kollektive Ein- und Ausreise von Personen, die von außerhalb unserer Provinz kommen, um an Aktionen und Veranstaltungen teilzunehmen, die im gesamten Stadtgebiet stattfinden, sind innerhalb der gesamten Provinzgrenzen, einschließlich des Stadtzentrums von Iğdır und der Bezirke, sowie in allen Polizei- und Gendarmerie-Zuständigkeitsgebieten gemäß den Artikeln 17 und 19 des Gesetzes über Versammlungen und Demonstrationszüge Nr. 2911 sowie den Artikeln 11/A, B und C des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 (einschließlich des Gendarmeriegebiets) vom 04.06.2024 um 00:01 Uhr bis zum 10.06.2024 um 23:59 Uhr für 7 Tage verboten."

TUNCELİ

Das Gouverneursamt Tunceli teilte mit, dass Versammlungen und Demonstrationszüge im gesamten Stadtgebiet für 7 Tage verboten wurden.

In der Erklärung des Gouverneursamtes hieß es:

"Im Rahmen der Bestimmungen des genannten Gesetzes sind mit Ausnahme der Veranstaltungen, die das Gouverneursamt und die Bezirksämter genehmigen, innerhalb der Grenzen von Tunceli alle Aktionen und Veranstaltungen wie Presseerklärungen, Versammlungen und Demonstrationszüge, Kundgebungen, Open-Air-Versammlungen, Protestaktionen, Sitzstreiks, Gedenkfeiern, Hungerstreiks, das Eröffnen von Ständen, Unterschriftenkampagnen, Konzerte, Feste, das Verteilen von Flugblättern und Broschüren, das Aufhängen von Plakaten und Postern, das Anzünden und Tragen von Fackeln, Filmvorführungen usw. bis zum 10. Juni um 23.59 Uhr für 7 Tage verboten."

MUŞ

Das Gouverneursamt Muş gab bekannt, dass Versammlungen, Presseerklärungen und Demonstrationszüge für 7 Tage verboten wurden.

In der Erklärung des Gouverneursamtes wurde angegeben, dass darauf abgezielt werde, Aktionen und Angriffe zu verhindern, die die in der Verfassung und den Gesetzen vorgesehenen Bedingungen für Einschränkungen und Verbote direkt und eindeutig erfüllen.

Es wurde festgehalten, dass die Gewährleistung der Sicherheit von Leben und Eigentum der Bürger, die Vereitelung der Pläne von Terrororganisationen, die Verhinderung von Straftaten, die Sicherung der Fortführung der Grundrechte und Freiheiten sowie die Verhinderung von Gewalttaten angestrebt werden, und Folgendes mitgeteilt:

"Im Rahmen der Bestimmungen der Artikel 17, 19 und 22 des Gesetzes über Versammlungen und Demonstrationszüge Nr. 2911 sowie Artikel 11 des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 sind innerhalb der Provinzgrenzen alle Versammlungen und Demonstrationszüge, Presseerklärungen, Versammlungen in offenen oder geschlossenen Räumen sowie Protestaktionen, Kundgebungen, das Aufstellen von Zelten, Sitzstreiks, das Eröffnen von Ständen, Hungerstreiks, das Aufhängen von Plakaten, Bannern und Postern, das Verteilen von Flugblättern, das Einrichten von Unterschriftentischen, das Anzünden und Tragen von Fackeln, Konferenzen und ähnliche Veranstaltungen, mit Ausnahme der vom Gouverneursamt genehmigten Veranstaltungen sowie der von öffentlichen Einrichtungen und Organisationen organisierten Programme, offiziellen Feiertage, offiziellen Gedenktage, offiziellen Zeremonien und Feierlichkeiten sowie der Programme, die diese Institutionen gemäß ihren Traditionen und Bräuchen durchführen, sportlicher Aktivitäten sowie Veranstaltungen und Versammlungen, die zu wissenschaftlichen, kommerziellen und wirtschaftlichen Zwecken durchgeführt werden, vom 4. Juni um 00.01 Uhr bis zum 10. Juni um 23.59 Uhr für 7 Tage verboten."

AĞRI

Das Gouverneursamt Ağrı gab bekannt, dass Demonstrationszüge und Open-Air-Versammlungen für 7 Tage verboten wurden.

In der Erklärung des Gouverneursamtes wurde angegeben, dass zur Gewährleistung der allgemeinen öffentlichen Ordnung und zur Verhinderung der Ausbreitung von Gewalttaten in ganz Ağrı vom 4. Juni um 00.01 Uhr bis zum 10. Juni um 23.59 Uhr für 7 Tage Demonstrationszüge, Open-Air-Versammlungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen, die gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Versammlungen und Demonstrationszüge Nr. 2911 organisiert werden, auf Grundlage der einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 2911 verboten wurden.

In der Erklärung wurde Folgendes festgehalten:

"Mit Ausnahme der vom Gouverneursamt und den Bezirksämtern genehmigten Veranstaltungen sowie religiöser und nationaler Feiertage sind Aktivitäten in Form von Presseerklärungen, Sitzstreiks und Umfragen, das Aufstellen/Eröffnen von Zelten und Ständen, die Durchführung von Unterschriftenkampagnen, das Verteilen von Flugblättern, Broschüren und Handzetteln sowie alle Arten von Protestaktionen gemäß den Bestimmungen der Absätze (a) und (c) von Artikel 11 des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 zwischen den angegebenen Daten verboten."

In der Erklärung wurde mitgeteilt, dass beschlossen wurde, die Einreise in die Provinz und die Bezirke sowie die individuelle und kollektive Ausreise von dort zu untersagen, um die Teilnahme an rechtswidrigen Aktionen und Veranstaltungen unter Nutzung der Route von Ağrı an den angegebenen Daten zu verhindern.

ŞIRNAK

Das Gouverneursamt Şırnak gab bekannt, dass Demonstrationszüge und Open-Air-Versammlungen für 7 Tage verboten wurden.

In der Erklärung des Gouverneursamtes wurde mitgeteilt, dass mit Ausnahme der vom Gouverneursamt und den Bezirksämtern genehmigten Veranstaltungen sowie der von öffentlichen Einrichtungen und Organisationen organisierten Programme, offizieller Feiertage und Sportwettkämpfe andere Programme vom 4. bis 10. Juni verboten sind.

In der Erklärung wurde Folgendes festgehalten:

"Im Einklang mit den genannten Zielen sind alle Arten von potenziellen Open-Air-Versammlungen und Demonstrationszügen, kollektive Begrüßungs- und Verabschiedungszeremonien, Presseerklärungen außerhalb der eigenen Gebäude von Institutionen und Organisationen, Sitzstreiks, Kundgebungen, das Aufstellen von Zelten, Unterschriftenkampagnen, das Eröffnen von Ständen, Massenbestattungszeremonien, Gedenkfeiern, Feste, Konzerte, Unterhaltungsveranstaltungen, Aufführungen, Demonstrationen, alle Arten von akustischen und visuellen Aktivitäten, die mit Tonübertragungsfahrzeugen durchgeführt werden können, das Fliegenlassen von Wunschlaternen und Ballons, alle Arten von Luftaktivitäten wie Drohnen, Paramotoren sowie, mit Ausnahme der kommerziellen Aktivitäten von juristischen Personen des Privatrechts mit kommerzieller Identität, das Verteilen von Flugblättern und Broschüren, das Aufhängen von Plakaten und Bannern usw. innerhalb der gesamten Provinzgrenzen für 7 Tage verboten."

BATMAN

In Batman wurde mitgeteilt, dass Aktionen und Veranstaltungen wie Sitzstreiks, Presseerklärungen und Demonstrationszüge für 7 Tage verboten wurden.

In der Erklärung des Gouverneursamtes wurde angegeben, dass einige Maßnahmen ergriffen wurden, um provokative Aktionen zu verhindern, die die nationale Einheit und Solidarität schädigen, um die nationale Sicherheit, die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten, die grundlegenden Eigenschaften der Republik und die unteilbare Integrität des Staates mit seinem Land und seiner Nation zu schützen sowie mögliche rechtswidrige Aktionen zu verhindern und bedauerliche Vorfälle zu vermeiden.

In der Erklärung wurde Folgendes festgehalten:

"In Bezug auf die Abberufung des Bürgermeisters von Hakkari und die kommissarische Ernennung des Gouverneurs von Hakkari, Ali Çelik, an seine Stelle oder ähnliche Aktionen und Veranstaltungen, die unter diesem Vorwand durchgeführt werden könnten, wurde beschlossen, alle Arten von Aktionen wie Versammlungen, Demonstrationszüge, Mahnwachen, Presseerklärungen, Hungerstreiks, Sitzstreiks, Kundgebungen, das Eröffnen von Ständen, das Aufstellen von Zelten, das Verteilen von Flugblättern und Broschüren, das Aufhängen von Plakaten und Bannern in offenen Bereichen sowie die Einreise von Personen und Fahrzeugen, von denen bekannt ist, dass sie anreisen, um an solchen Aktionen teilzunehmen, oder die unsere Provinzgrenzen nutzen, um in andere Provinzen zu gelangen, sowie für unsere äußeren Bezirke die Ausreise und/oder die Einreise in unser Stadtzentrum, um an möglichen Aktionen/Veranstaltungen teilzunehmen, gemäß den Artikeln 17 und 19 des Gesetzes über Versammlungen und Demonstrationszüge Nr. 2911 sowie den Artikeln 11/A, B und C des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 innerhalb unserer Provinz- und Bezirksgrenzen vom 3. Juni um 17.00 Uhr bis zum 9. Juni um 23.59 Uhr für 7 Tage zu verbieten."

SİİRT

In Siirt wurde mitgeteilt, dass Aktionen und Veranstaltungen wie Sitzstreiks, Presseerklärungen und Demonstrationszüge für 7 Tage verboten wurden.

In der Erklärung des Gouverneursamtes wurde angegeben, dass einige Maßnahmen ergriffen wurden, um provokative Aktionen zu verhindern, die die nationale Einheit und Solidarität schädigen, um die nationale Sicherheit, die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten, die grundlegenden Eigenschaften der Republik und die unteilbare Integrität des Staates mit seinem Land und seiner Nation zu schützen sowie mögliche rechtswidrige Aktionen zu verhindern und bedauerliche Vorfälle zu vermeiden.

In der Erklärung wurde Folgendes festgehalten:

"Mit Ausnahme der vom Gouverneursamt und den Bezirksämtern genehmigten Veranstaltungen sowie der von öffentlichen Einrichtungen und Organisationen organisierten Programme, offizieller Feiertage, offizieller Gedenktage, offizieller Zeremonien und Feierlichkeiten sowie sportlicher Aktivitäten sind alle Arten von Versammlungen, Demonstrationszügen, Presseerklärungen, Versammlungen in geschlossenen Räumen, Hungerstreiks, Sitzstreiks, Kundgebungen, das Eröffnen von Ständen, das Aufstellen von Zelten, das Verteilen von Flugblättern/Broschüren, das Aufhängen von Plakaten/Bannern und ähnliche Aktionen und Veranstaltungen in offenen und geschlossenen Bereichen gemäß den Artikeln 17 und 19 des Gesetzes über Versammlungen und Demonstrationszüge Nr. 2911 sowie den einschlägigen Artikeln des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 vom 3. Juni um 00.01 Uhr bis zum 09. Juni um 23.59 Uhr für 7 Tage verboten."

MARDİN

In Mardin wurde mitgeteilt, dass Aktionen und Veranstaltungen wie Sitzstreiks, Presseerklärungen und Demonstrationszüge für 7 Tage verboten wurden.

In der Erklärung des Gouverneursamtes wurde angegeben, dass einige Maßnahmen ergriffen wurden, um provokative Aktionen zu verhindern, die die nationale Einheit und Solidarität schädigen, um die nationale Sicherheit, die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten, die grundlegenden Eigenschaften der Republik, die unteilbare Integrität des Staates mit seinem Land und seiner Nation zu schützen sowie mögliche rechtswidrige Aktionen zu verhindern und bedauerliche Vorfälle zu vermeiden.

In der Erklärung wurde Folgendes festgehalten:

"Alle Arten von Aktionen wie Versammlungen, Demonstrationszüge, Presseerklärungen, Hungerstreiks, Sitzstreiks und Mahnwachen, Kundgebungen, das Eröffnen von Ständen, das Aufstellen von Zelten, das Verteilen von Flugblättern und Broschüren, das Aufhängen von Plakaten und Bannern in offenen Bereichen sowie die Einreise von Personen und Fahrzeugen, von denen bekannt ist, dass sie anreisen, um an diesen Aktionen teilzunehmen, aus anderen Provinzen an unsere Provinzgrenzen sind gemäß den Bestimmungen der Artikel 17 und 19 des Gesetzes über Versammlungen und Demonstrationszüge Nr. 2911 sowie Artikel 11 des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 mit Ausnahme der vom Gouverneursamt und den Bezirksämtern genehmigten Veranstaltungen innerhalb der Provinzgrenzen von Mardin vom 4. Juni um 08.00 Uhr bis zum 10. Juni um 23.59 Uhr für 7 Tage verboten."

BİTLİS

Das Gouverneursamt Bitlis gab bekannt, dass Demonstrationszüge, Open-Air-Versammlungen und alle Arten von Protestaktionen für 10 Tage verboten wurden.

In der Erklärung des Gouverneursamtes wurde angegeben, dass im Rahmen der von der Generalstaatsanwaltschaft Hakkari durchgeführten Ermittlungen im Zusammenhang mit der Festnahme des Bürgermeisters von Hakkari, Mehmet Sıddık Akış, Beiträge in den sozialen Medien festgestellt wurden, in denen behauptet wurde, dass "die Öffentlichkeit zu Mahnwachen vor allen Stadtverwaltungen eingeladen wird und landesweit Protestaktionen stattfinden werden".

In diesem Zusammenhang wurde in der Erklärung, in der darauf hingewiesen wurde, dass davon ausgegangen wird, dass auch in Bitlis diesbezügliche Protestaktionen stattfinden werden, Folgendes festgehalten:

"Innerhalb der Grenzen von Bitlis sind vom heutigen Tag um 17.00 Uhr bis zum 12. Juni um 23.59 Uhr für 10 Tage, mit Ausnahme der vom Gouverneursamt und den Bezirksämtern genehmigten Veranstaltungen, Demonstrationszüge, Open-Air-Versammlungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Versammlungen und Demonstrationszüge Nr. 2911 sowie Aktivitäten in Form von Presseerklärungen, Sitzstreiks und Umfragen, das Aufstellen von Zelten und Ständen, die Durchführung von Unterschriftenkampagnen, das Verteilen von Flugblättern, Broschüren und Handzetteln sowie alle Arten von Protestaktionen gemäß den einschlägigen Artikeln des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 verboten."

In der Erklärung wurde mitgeteilt, dass beschlossen wurde, die Einreise in die Provinz und die Bezirke sowie die individuelle und kollektive Ausreise von dort zu untersagen, um die Teilnahme an rechtswidrigen Aktionen und Veranstaltungen im Zusammenhang mit den in den organisatorischen Aufrufen erwähnten und ähnlichen Themen unter Nutzung der Route von Bitlis an den angegebenen Daten zu verhindern.

VAN

Das Gouverneursamt Van gab bekannt, dass Demonstrationszüge und Open-Air-Versammlungen für 5 Tage verboten wurden.

In der Erklärung des Gouverneursamtes wurde angegeben, dass darauf abgezielt werde, Aktionen und Angriffe zu verhindern, die die in der Verfassung und den Gesetzen vorgesehenen Bedingungen für Einschränkungen und Verbote direkt und eindeutig erfüllen.

In der Erklärung, in der darauf hingewiesen wurde, dass die Gewährleistung der Sicherheit von Leben und Eigentum der Bürger, die Vereitelung der Pläne von Terrororganisationen, die Verhinderung von Straftaten, die Sicherung der Fortführung der Grundrechte und Freiheiten sowie die Verhinderung von Gewalttaten angestrebt werden, wurde Folgendes festgehalten:

"Innerhalb der geografischen Grenzen der Provinz Van sind vom 3. bis 7. Juni für 5 Tage Demonstrationszüge, Open-Air-Versammlungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen, Presseerklärungen, Sitzstreiks und Umfragen, das Aufstellen von Zelten und Ständen, die Durchführung von Unterschriftenkampagnen, das Verteilen von Flugblättern, Broschüren und Handzetteln sowie alle Arten von Protestaktionen, die gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Versammlungen und Demonstrationszüge Nr. 2911 organisiert werden, im Einklang mit dem Gesetz über Versammlungen und Demonstrationszüge Nr. 2911 und den einschlägigen Artikeln des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 verboten."

DİYARBAKIR

Das Gouverneursamt Diyarbakır gab bekannt, dass alle Arten von Aktionen und Veranstaltungen im Freien bis zum 7. Juni verboten sind.

In der Erklärung des Gouverneursamtes wurde angegeben, dass nach der Abberufung des Bürgermeisters von Hakkari, Mehmet Sıddık Akış, durch das Innenministerium und der kommissarischen Ernennung des Gouverneurs von Hakkari, Ali Çelik, zum stellvertretenden Bürgermeister von Hakkari, Sympathisanten von Terrororganisationen sowie marginale und radikale Gruppen versuchen könnten, rechtswidrige Aktionen und Veranstaltungen im gesamten Stadtgebiet durchzuführen, um dies angeblich zu protestieren, und dass aufgrund dieser Aktionen und Veranstaltungen die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet werden könnten und versucht werden könnte, soziale Konflikte zu schüren.

In der Erklärung wurde Folgendes festgehalten:

"Da davon ausgegangen wird, dass die genannten Aktionen und Veranstaltungen auch in unserer Provinz durchgeführt werden könnten, was die öffentliche Ordnung und Sicherheit stören könnte und die Gewährleistung der Sicherheit von Leben und Eigentum, der Unverletzlichkeit der Person, der Sicherheit in Bezug auf das Eigentum und der öffentlichen Wohlfahrt erschweren würde, sind alle Arten von Aktionen wie Versammlungen, Demonstrationszüge, Mahnwachen, Presseerklärungen, Hungerstreiks, Sitzstreiks, Kundgebungen, das Eröffnen von Ständen, das Aufstellen von Zelten, das Verteilen von Flugblättern und Broschüren, das Aufhängen von Plakaten und Bannern in offenen Bereichen im Zusammenhang mit der Abberufung des Bürgermeisters von Hakkari oder ähnlichen Aktionen und Veranstaltungen, die unter diesem Vorwand durchgeführt werden könnten, sowie die Einreise von Personen und Fahrzeugen, von denen bekannt ist, dass sie anreisen, um an diesen Aktionen teilzunehmen, oder die unsere Provinzgrenzen nutzen, um in andere Provinzen zu gelangen, sowie für unsere äußeren Bezirke die Ausreise und/oder die Einreise in unser Stadtzentrum, um an diesen Aktionen teilzunehmen, gemäß den Artikeln 17 und 19 des Gesetzes über Versammlungen und Demonstrationszüge Nr. 2911 sowie den einschlägigen Artikeln des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 (einschließlich des Gendarmeriegebiets) innerhalb unserer Provinz- und Bezirksgrenzen von heute um 14.15 Uhr bis zum 7. Juni um 14.14 Uhr verboten."

HAKKARİ

Das Gouverneursamt Hakkari gab bekannt, dass Demonstrationszüge und Open-Air-Versammlungen für 10 Tage verboten wurden.

In der Erklärung des Gouverneursamtes wurde angegeben, dass darauf abgezielt werde, Aktionen und Angriffe zu verhindern, die die in der Verfassung und den Gesetzen vorgesehenen Bedingungen für Einschränkungen und Verbote direkt und eindeutig erfüllen.

In der Erklärung, in der darauf hingewiesen wurde, dass die Gewährleistung der Sicherheit von Leben und Eigentum der Bürger, die Vereitelung der Pläne von Terrororganisationen, der Schutz der Rechte und Freiheiten anderer sowie die Verhinderung der Ausbreitung von Gewalttaten angestrebt werden, wurde Folgendes festgehalten:

"Innerhalb der geografischen Grenzen der Provinz Hakkari sind vom 3. Juni um 08.00 Uhr bis einschließlich 12. Juni um 23.59 Uhr für 10 Tage Demonstrationszüge, Open-Air-Versammlungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen, Presseerklärungen, Sitzstreiks und Umfragen, das Aufstellen von Zelten und Ständen, die Durchführung von Unterschriftenkampagnen, das Verteilen von Flugblättern, Broschüren und Handzetteln sowie alle Arten von Protestaktionen, die gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Versammlungen und Demonstrationszüge Nr. 2911 organisiert werden, im Einklang mit dem Gesetz über Versammlungen und Demonstrationszüge Nr. 2911 und den einschlägigen Artikeln des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 verboten."