Demonstrationsverbot in Istanbul verlängert
Das am 19. März in Kraft getretene Versammlungs- und Demonstrationsverbot wurde bis zum 26. März verlängert.
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Das Demonstrations- und Versammlungsverbot in Istanbul wurde bis zum 27. März verlängert.
In einer Erklärung des Gouverneursamtes heißt es:
"Mit der von unserem Gouverneursamt getroffenen Entscheidung war im Zeitraum vom 19.03.2025 bis zum 23.03.2025 (4 Tage) jegliche Art von Versammlungen, Demonstrationen und Presseerklärungen in unserer gesamten Provinz untersagt worden.
Da wir jedoch die Notwendigkeit sehen, weiterhin eine Reihe von Maßnahmen zu ergreifen, um der Möglichkeit der Organisation von Aktionen entgegenzuwirken, die den Frieden und die öffentliche Ordnung stören könnten, wird dies fortgesetzt.
Aus diesem Grund wurde beschlossen, zur Verhinderung von strafbaren Handlungen, zur Gewährleistung der nationalen Sicherheit, zum Schutz der Grundrechte und Freiheiten sowie der Rechte und Freiheiten anderer, zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie der allgemeinen öffentlichen Sicherheit, Versammlungen in geschlossenen und offenen Räumen sowie Demonstrationsmärsche, das Aufstellen von Zelten, das Errichten von Ständen, Sitzstreiks, Unterschriftenaktionen, Gedenkfeiern und ähnliche Aktionen und Veranstaltungen sowie das Verteilen von Flugblättern und das Aufhängen von Bannern/Plakaten gemäß den Artikeln 11 (a), (b) und (c) des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 sowie den Artikeln 17 und 19 des Versammlungs- und Demonstrationsgesetzes Nr. 2911 innerhalb der administrativen Grenzen unserer Provinz und Bezirke für einen Zeitraum von 4 Tagen, vom 23.03.2025 um 00:01 Uhr bis zum 26.03.2025 um 23:59 Uhr, zu verbieten.
Andererseits wird Personen, Gruppen und Fahrzeugen, die voraussichtlich aus den Bezirken unserer Provinz oder aus umliegenden Provinzen über unsere Routen an rechtswidrigen Aktionen teilnehmen könnten, die Einreise in unsere Provinz oder die Ausreise aus unserer Provinz nicht gestattet. Wir geben dies hiermit respektvoll der Öffentlichkeit bekannt."