Deniz Zeyreks scharfe Reaktion auf die Anwälte der Leutnants: 'Sie haben den Fall kläglich verloren! Ihre Thesen sind in sich zusammengefallen...'
Der Kolumnist der Zeitung Nefes, Deniz Zeyrek, reagierte scharf auf die Anwälte der aus den türkischen Streitkräften (TSK) entlassenen Leutnants. Die Anwälte der Leutnants hatten zuvor bezüglich eines Fotos von deren Besuch im Anıtkabir erklärt: "Wir werden rechtliche Schritte gegen Personen und Institutionen einleiten, die dafür gesorgt haben, dass persönliche Informationen und Dokumente unserer Mandanten auf rechtswidrige Weise erlangt und verbreitet wurden."
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Nach der Abschlussfeier der Militärakademie am 30. August 2024, bei der die Leutnants Ebru Eroğlu, Batuhan Gazi Kılıç, Deniz Demirtaş, Talip İzzet Akarsu und Serhat Gündar ihre Schwerter kreuzten und den Offizierseid leisteten sowie den Slogan "Wir sind die Soldaten Mustafa Kemals" riefen, wurden sie unter dem Vorwand der 'Disziplinlosigkeit' mit Stimmenmehrheit aus den türkischen Streitkräften (TSK) entlassen.
Nach der Entlassungsentscheidung begaben sich die Leutnants zum Anıtkabir, um dem großen Führer Gazi Mustafa Kemal Atatürk ihre Aufwartung zu machen.
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Die Anwälte der Leutnants kündigten an, rechtliche Schritte bezüglich eines in den Medien verbreiteten Fotos von ihrem Besuch im Anıtkabir einzuleiten. In der Erklärung hieß es: "Wir werden rechtliche Schritte gegen Personen und Institutionen einleiten, die dafür gesorgt haben, dass persönliche Informationen und Dokumente unserer Mandanten auf rechtswidrige Weise erlangt und verbreitet wurden."
Der Kolumnist der Zeitung Nefes, Deniz Zeyrek, reagierte sehr scharf auf die Erklärung der Anwälte der Leutnants.
Zeyrek schrieb in seinem Artikel mit dem Titel "Nicht die Anwälte der Leutnants, sondern die des Verteidigungsministeriums": "Verzeihen Sie, aber Sie haben den Fall kläglich verloren! Alle Thesen und Taktiken, die Sie von Anfang an vorgebracht haben, sind in sich zusammengefallen. Ihre Versuche, auf Kosten der Leutnants Eigenwerbung zu betreiben, haben ebenfalls zu nichts geführt."
Im weiteren Verlauf seines Artikels äußerte Zeyrek die Ansicht: "Wenn man sich Ihr absurdes Verhalten gegenüber den Unterstützern der Leutnants ansieht, scheint es, als wollten Sie die Eigenwerbung auch im gerichtlichen Verfahren fortsetzen. Wäre ich an der Stelle der Leutnants, würde ich das Gerichtsverfahren mit einem Wechsel meiner Anwälte beginnen."
Hier ist der entsprechende Teil von Zeyreks Artikel:
"Da das Verteidigungsministerium während des Ermittlungsverfahrens gegen die Leutnants nicht transparent war, wurden die Anwälte der Leutnants zur wichtigsten Nachrichtenquelle für Journalisten. Sie wiederum arbeiteten stets dem Verteidigungsministerium zu, während sie vorgaben, aus einem Reflex heraus zu handeln, die 'Leutnants zu schützen'.
Während jeder nach den Erklärungen der Regierung fest mit der Entlassung der Leutnants rechnete, verbreiteten sie die Botschaft, dass eine gegenteilige Entscheidung fallen könnte.
Sie bemühten sich, dass eine rein politisch motivierte 'Entlassungsentscheidung' von Politikern nicht 'politisiert' werde, und beschuldigten sogar diejenigen, die die Rechte und Belange der Leutnants verteidigten, daraus politisches Kapital schlagen zu wollen.
Zuletzt hielten sie den Besuch der Leutnants im Anıtkabir vor der Öffentlichkeit geheim, die sie dort unterstützen wollte.
Meine Herren, jetzt sind sie verärgert über den Ausdruck in NEFES: 'Sie gingen trotz der Regierung, um ihre Loyalität zu Atatürk zu bekunden'. Diese Überschrift würde angeblich ihre Position im Gerichtsverfahren schwächen!
Verzeihen Sie, aber Sie haben den Fall kläglich verloren! Alle Thesen und Taktiken, die Sie von Anfang an vorgebracht haben, sind in sich zusammengefallen. Ihre Versuche, auf Kosten der Leutnants Eigenwerbung zu betreiben, haben ebenfalls zu nichts geführt.
Wenn man sich Ihr absurdes Verhalten gegenüber den Unterstützern der Leutnants ansieht, scheint es, als wollten Sie die Eigenwerbung auch im gerichtlichen Verfahren fortsetzen. Wäre ich an der Stelle der Leutnants, würde ich das Gerichtsverfahren mit einem Wechsel meiner Anwälte beginnen."