Der HSK hat die Gerichtsbezirke der Finanzgerichte einiger Provinzen neu festgelegt

Der Rat der Richter und Staatsanwälte (HSK) hat die Zuständigkeitsbereiche der Finanzgerichte unter Berücksichtigung der Gerichtsbezirke der neu eingerichteten Verwaltungsgerichte in einigen Provinzen neu geregelt.

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Der Rat der Richter und Staatsanwälte (HSK) hat unter Berücksichtigung der Gerichtsbezirke der neu eingerichteten Verwaltungsgerichte in Antalya, Diyarbakır und Kayseri dieZuständigkeitsbereiche der Finanzgerichtein diesen Provinzenneu festgelegt und dieAufgabenbereicheentsprechend angepasst.regelt. Die Entscheidung wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Dem Beschluss des HSK zufolge wurden die Gerichtsbezirke der neu gegründeten Regionalen Verwaltungsgerichte in Antalya, Diyarbakır und Kayseri sowie dieZuständigkeitsbereiche der Finanzgerichte im Einklang mit diesen neu definiert.Unter Berücksichtigung der den regionalen Verwaltungsgerichten unterstellten Provinzen hinsichtlich ihrer geografischen Lage, ihres Arbeitsvolumens und ihrer verkehrstechnischen Anbindung sowie ihrer räumlichen Nähewurden dieZuständigkeitsbereiche des Steuergerichts Elazığ und des Steuergerichts Malatya neu definiert.wurde herausgenommen. Der Zuständigkeitsbereichdes Gerichtswurde ausschließlich auf die Provinzgrenzenvon Malatyafestgelegt.

Muş wurde aus dem Zuständigkeitsbereich des Finanzgerichts Vanherausgenommen. Der Zuständigkeitsbereich des Finanzgerichts VanZuständigkeitsbereichwurde für die Provinzen Van, Bitlis und Hakkarineu festgelegt. Bingöl wurde aus dem Gerichtsbezirkdes Finanzgerichts Erzurumherausgenommen.

Der Zuständigkeitsbereich des FinanzgerichtsErzurumals Erzurum, Ağrı, Ardahan, Bayburt, Erzincan, Gümüşhane, Iğdır, Kars und Tunceli als deren mprovinzielle Grenzen festgelegt. Der Gerichtsbezirk der Finanzgerichte von Diyarbakır umfasst hingegen Diyarbakır, Bingöl, Elazund wurde so neu strukturiert, dass sie die Provinzen Iğdır und Muş umfasst.

Die neue Regelung tritt am 2. Januar 2026 in Kraft.