Detail zum Sachverständigen, den İmamoğlu erwähnte! Sein Anwalt erklärte: 'Verstoß gegen StPO § 63'
Es wurde behauptet, dass der Sachverständige, dessen Namen der Bürgermeister der Stadtverwaltung Istanbul (İBB), Ekrem İmamoğlu, öffentlich nannte, nicht bei den zuständigen Berufsverbänden registriert ist. İmamoğlus Anwalt Mehmet Pehlivan erklärte: „Die Zuweisung von Akten an S.B. verstößt gegen § 63 der Strafprozessordnung (CMK).“
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Der Bürgermeister der Stadtverwaltung Istanbul (İBB), Ekrem İmamoğlu, hat den Namen des Sachverständigen bekannt gegeben, der in den Ermittlungen gegen ihn und CHP-geführte Kommunen eingesetzt wurde, und dessen Vorfälle geschildert. Während der Sachverständige, über den İmamoğlu sagte: „Es wird immer dieselbe Person ernannt und sie fällt Urteile zu Ungunsten“, zum Gesprächsthema wurde, führte dies auch zur Einleitung von Ermittlungen gegen İmamoğlu und Journalisten.
Laut einem Bericht von Cumhuriyet kam eine verblüffende Tatsache über den von İmamoğlu genannten Sachverständigen ans Licht.
Daten des Verbandes der Kammern für freiberufliche Buchhalter und vereidigte Wirtschaftsprüfer der Türkei (TÜRMOB) belegen, dass S.B. weder registriert ist noch über eine entsprechende Lizenz verfügt. İmamoğlus Anwalt Mehmet Pehlivan sagte: „Es steht der Vorwurf im Raum, dass die Richter und Staatsanwälte, die diese Person beauftragt haben, ihre Amtspflichten verletzt haben.“ Pehlivan erklärte zudem, dass S.B. seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen sei. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass keine Registrierung bei den relevanten Berufsverbänden vorliege.
Pehlivan sagte: „Nach Informationen aus offenen Quellen verfügt er nicht über den Status eines unabhängigen Prüfers. Dass er nicht bei der TÜRMOB registriert ist, lässt sich ebenfalls aus offenen Quellen entnehmen. Zudem haben wir Informationen erhalten, dass er an der SGS-Prüfung teilgenommen und diese nicht bestanden hat. Wenn man sich die Liste des regionalen Sachverständigenausschusses ansieht, werden die Fachgebiete der betreffenden Person in vier Punkten aufgeführt. Erstens allgemeine Buchhaltung, zweitens Handels- und Unternehmensbuchhaltung, drittens Managementbuchhaltung, viertens qualifizierte Berechnungen aufgrund des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen. Wenn wir uns das ansehen, hat diese Person kein Zertifikat für Buchhaltungskompetenz. Wenn diese Person unter normalen Umständen eine Prüfung im Zusammenhang mit dem Gesetz über das öffentliche Auftragswesen durchführen würde, müsste sie über den Prüfungsexpertise-Code 4306 verfügen. Er besitzt diesen Code jedoch nicht.“
‚DIE JUSTIZ WÄRE VERANTWORTLICH‘
In diesem Zusammenhang erinnerte Pehlivan an die Verantwortung der Justizmitglieder und hielt fest:
„Wenn ihm eine Akte außerhalb seines Fachgebiets zugewiesen wurde, muss er diese Akte zurückgeben. Wenn er dennoch einen Bericht verfasst und sein Fachgebiet überschreitet, kann dies als Straftat gewertet werden. Es liegt der Tatbestand der unbefugten Ausübung eines öffentlichen Amtes und des Amtsmissbrauchs vor.“
Pehlivan führte seine Worte wie folgt fort:
„Dass Richter und Staatsanwälte S.B. Akten zuweisen, obwohl er keine Expertise besitzt, verstößt gegen § 63 der Strafprozessordnung (CMK). Wenn der Bericht eintrifft, muss der Sachverständige dem regionalen Ausschuss melden, dass er sein Fachgebiet überschritten hat. Ob sie dies gemeldet haben oder nicht, ist fraglich. S.B. sollte keine Akten in Bereichen annehmen, für die er nicht befugt ist; hätte er sie angenommen, hätte er sie zurückgeben müssen. Er nimmt jedoch sowohl die Akten an, als auch erstellt er Berichte, ohne dies zu melden.“