Details zum „Ersatzabgeordneten-System“ im neuen Gesetzesentwurf: Bürger erhalten das Recht auf eine „Nicht-Vertretungs-Unterschrift“

Der Anwalt Rezan Epözdemir erklärte in einer Live-Sendung, dass der neue Gesetzesentwurf es Bürgern ermöglichen soll, bei der Hohen Wahlbehörde (YSK) eine Unterschrift gegen einen Abgeordneten abzugeben, den sie nicht mehr unterstützen. Epözdemir, der darauf hinwies, dass das System in einigen europäischen Ländern bereits existiert, sagte: „Dies ist ein Entwurf, der direkt von der rechtspolitischen Abteilung des Präsidialamtes stammt.“

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Wird ein Ersatzabgeordneten-System eingeführt? Der Anwalt Rezan Epözdemir erklärte in einer Live-Sendung, dass der neue Gesetzesentwurf es Bürgern ermöglichen soll, bei der Hohen Wahlbehörde (YSK) eine Unterschrift gegen einen Abgeordneten abzugeben, den sie nicht mehr unterstützen.

Epözdemir gab in der TV100-Live-Sendung wichtige Hinweise zum Entwurf des „Ersatzabgeordneten-Systems“.

Epözdemir erläuterte die Details des Systems und sagte: „Diese Regelungen sind Teil der neuen Verfassung und ein Entwurf, der direkt von der rechtspolitischen Abteilung des Präsidialamtes stammt. In einigen europäischen Ländern gibt es das Recht auf Abberufung.“

Epözdemir äußerte sich dazu wie folgt:

„SIE WERDEN ZUR YSK GEHEN UND UNTERSCHREIBEN“

„Einmalig werden die Bürger im jeweiligen Wahlkreis zur Hohen Wahlbehörde gehen und ihre Unterschrift abgeben. Sie werden sagen: ‚Ich möchte diesen Abgeordneten nicht mehr, ich bin nicht zufrieden.‘

‚Er ist seit zwei Jahren im Amt, hat aber meine Anliegen nicht vertreten. Er soll uns im Parlament nicht mehr vertreten‘, werden sie sagen.

Mit 20 Prozent der Stimmen wird dies möglich sein. Das Ersatzabgeordneten-System wird nun in der Türkei eingeführt.

Die Parteien stellen Ersatzabgeordnete auf. An die Stelle des Abgeordneten tritt dann der erste Ersatzkandidat dieser Partei.

„DIES IST EIN ENTWURF DER RECHTSPOLITISCHEN ABTEILUNG DES PRÄSIDIALAMTES“

Mit 500.000 Unterschriften wird das Volk Gesetzesvorschläge einbringen können. Diese Regelungen sind Teil der neuen Verfassung und ein Entwurf, der direkt von der rechtspolitischen Abteilung des Präsidialamtes stammt. In einigen europäischen Ländern gibt es das Recht auf Abberufung.“