Details zur Anklageschrift nach dem Nachtclubbrand in Beşiktaş mit 29 Toten bekannt geworden
Details der Anklageschrift gegen 9 Verdächtige im Zusammenhang mit dem Brand in einem Nachtclub in Beşiktaş, der während Renovierungsarbeiten ausbrach und 29 Menschen das Leben kostete, sind bekannt geworden. Den Beschuldigten wird "bewusste Fahrlässigkeit mit Todesfolge und Körperverletzung bei mehreren Personen" vorgeworfen; es werden Haftstrafen von bis zu 22 Jahren und 6 Monaten gefordert.
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In der von der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul erstellten Anklageschrift werden 29 Personen als "Opfer", 27 Personen als "Nebenkläger" und 9 Personen als "Angeklagte" geführt.
In der Anklageschrift wird dargelegt, dass am 2. April gegen 12.35 Uhr nach einer Meldung über einen Brand im Lokal namens ''Masquerade'' Feuerwehr- und Rettungskräfte entsandt wurden. Die Feuerwehrleute hätten die im Inneren eingeschlossenen Personen geborgen; bei dem Brand seien 29 Menschen ums Leben gekommen.
In der Anklageschrift wird festgehalten, dass der als Nebenkläger und Verdächtiger geführte Ercan Erkan sowie die durch Rauchgasintoxikation verletzten Usamettin Yıldırım und Gülden Taşpınar verletzt wurden. Nach Untersuchungen der Staatsanwaltschaft und eines Sachverständigengutachtens am Tatort wurde festgestellt, dass die Eigentümer des Nachtclubs Şahzade Şekergümüş, Fatma Dörtgül und Mehmet Menduh Ceylan sind, während İsmet Şen als verantwortlicher Geschäftsführer fungierte.
In der Anklageschrift wird zudem aufgeführt, dass Çağatay Altunel und Kahraman Erdem für die Metallarbeiten während der Renovierung zuständig waren, Dursun Çelik und Sibel Çelik die Eigentümer des Unternehmens waren, das die hydraulischen Stühle mit Aufzugssystem im Lokal installierte, und İbrahim Bildirici für die Renovierungs- und Instandsetzungsarbeiten des Betriebs verantwortlich war.
VORSCHRIFTEN WURDEN NICHT EINGEHALTEN
Im vorläufigen Sachverständigengutachten zu Beginn der Ermittlungen wurde festgehalten, dass Şekergümüş, Dörtgül und Ceylan als Geschäftsinhaber als "Arbeitgeber" und İsmet Şen als "Arbeitgebervertreter" zu definieren seien. Zudem hätten Erdem und Altunel als Inhaber der ausführenden Firma als "Geschäftsinhaber" und Dursun Çelik als "Subunternehmer" eingestuft werden müssen. Es wurde die Auffassung vertreten, dass Şekergümüş, Dörtgül und Ceylan verpflichtet gewesen wären, die im Lokal beschäftigten Zeitarbeiter zu schulen, dies jedoch unterließen. Diese Angeklagten sowie der Arbeitgebervertreter Şen, Altunel, Erdem und Çelik wurden als schuldhaft eingestuft, da sie gegen die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes zur "allgemeinen Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers" verstießen.
In der Anklageschrift wird berichtet, dass 7 der im Rahmen der Ermittlungen festgenommenen und als schuldhaft eingestuften Verdächtigen sowie Sibel Çelik inhaftiert wurden, Çelik jedoch nach einem Einspruch gegen ihre Inhaftierung wieder auf freien Fuß kam. Zudem wird auf den Brandbericht zum Vorfall eingegangen.
Dem Bericht zufolge ergaben Untersuchungen nach dem Löschen des Brandes, dass in etwa 15 Metern Entfernung vom Eingang des Warenannahmebereichs schwere Zerstörungen und Verformungen durch das Feuer entstanden waren. Bei einer detaillierten Untersuchung dieses Bereichs wurden elektrische Handwerkzeuge wie ein eingestecktes elektrisches Schweißgerät und eine elektrische Metalltrennsäge sowie eine Reihe von industriellen Sauerstoffflaschen gefunden.
Laut Überwachungskameraufzeichnungen begann der Brand um 12.44 Uhr. Während Schweißarbeiten im Bereich des Übergangs zur Bühne und am Ausgang zu den Logen auf der rechten Seite, etwa 15 Meter vom Warenannahmeeingang entfernt, entzündeten Funken aus dem elektrischen Schweißgerät leicht brennbare Materialien wie Schalldämmung, Isolierung und Bodenbeläge, wodurch sich das Feuer rasch ausbreitete. Die Anklageschrift betont, dass Mitarbeiter versuchten, den Brand mit tragbaren Feuerlöschern zu bekämpfen, während sich durch die schnelle Ausbreitung dichter Rauch entwickelte und der Strom ausfiel.
In der Anklageschrift wird hervorgehoben, dass im Lokal keine Notbeleuchtungen oder Hinweisschilder vorhanden waren und die vorhandene Sprinkleranlage sowie die Brandschutzschränke nicht funktionierten. Nach dem Löschen des Brandes durch die Feuerwehr seien an verschiedenen Stellen des Nachtclubs leblos liegende Personen gefunden worden.
Unter Bezugnahme auf das Gutachten der Sachverständigen wird in der Anklageschrift festgestellt, dass gegen die Bestimmungen zur "Gesundheitsüberwachung" im Arbeitsschutzgesetz, die "Arbeitsschutzschulung" in der Verordnung über Verfahren und Grundsätze der Arbeitsschutzschulung für Arbeitnehmer sowie die Bestimmungen derselben Verordnung zu "Schulungszeiten", "Notfallplänen, Brandbekämpfung und Erster Hilfe" verstoßen wurde.
RISIKOANALYSE UND NOTFALLPLAN WAREN NICHT AN RENOVIERUNG ANGEPASST
Im Bericht wird zudem mitgeteilt, dass gegen die Bestimmungen der "Verordnung über Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln" sowie die "Arbeitgeberpflichten" der "Verordnung zur Risikobewertung im Arbeitsschutz" verstoßen wurde. Daraus wurde geschlussfolgert, dass die Risikoanalyse und der Notfallplan des Betriebs nicht an die durchgeführten Renovierungsarbeiten angepasst waren.
Das Sachverständigengutachten hält fest, dass durch die Renovierungsarbeiten die Notbeleuchtungs- und Leitsysteme außer Betrieb gesetzt wurden, die Sprinkleranlage während des Brandes nicht funktionierte und die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen im Nachtclub nicht getroffen sowie bei den Renovierungsarbeiten nicht die erforderliche Sorgfalt an den Tag gelegt wurde, weshalb die Verdächtigen als schuldhaft angesehen werden.
BETONUNG: 'BRAND WAR VORHERSEHBAR'
In der Anklageschrift heißt es, dass bei einer Gesamtschau der nicht funktionierenden Löschanlagen und Brandschutzschränke sowie des Fehlens von Notbeleuchtungen und Hinweisschildern der Brand in einem Nachtclub, in dem Renovierungsarbeiten mit elektrischen Schweißgeräten an leicht brennbaren Materialien durchgeführt wurden, vorhersehbar war. Es wurde erklärt: "Wir sind zu der Überzeugung gelangt, dass die Verdächtigen durch ihr Handeln entgegen der Sorgfaltspflicht eine vorhersehbare, aber unerwünschte Folge durch vorsätzliches Handeln herbeigeführt haben und die den Verdächtigen zur Last gelegte Tat somit das subjektive Element der bewussten Fahrlässigkeit enthält."
In der Anklageschrift wird zudem vermerkt, dass die als Verdächtige vernommenen Mitarbeiter des Nachtclubs, Kassierer Salim Arslan und PR-Experte Arda Arman Perihan, sowie der bei den Renovierungsarbeiten verletzte Nebenkläger und Verdächtige Ercan Erkan laut Sachverständigengutachten keine Schuld tragen. Der verletzte Nebenkläger Usame Yıldırım sowie der bei der Brandbekämpfung verletzte Feuerwehrmann Fatih Aşçı hätten keine Strafanzeige erstattet.
Die Anklageschrift enthält zudem die Information, dass die Ermittlungen gegen die damaligen stellvertretenden Bürgermeister von Beşiktaş, den Leiter der Lizenzüberwachungsabteilung sowie den stellvertretenden Leiter der Feuerwehr und den Leiter der Ordnungsbehörde der Stadtverwaltung Istanbul in einem separaten Verfahren geführt werden.
Für die Angeklagten Kahraman Erdem, Çağatay Altunel, Şahzade Şekergümüş, Fatma Dörtgül, Mehmet Memduh Ceylan, İsmet Şen, Dursun Çelik, Sibel Çelik und İbrahim Bildirici wird wegen "bewusster Fahrlässigkeit mit Todesfolge und Körperverletzung bei mehreren Personen" eine Haftstrafe von jeweils 2 Jahren und 8 Monaten bis zu 22 Jahren und 6 Monaten gefordert.
Die Anklageschrift wurde vom 33. Schwurgericht Istanbul angenommen.
Die Angeklagten werden sich in den kommenden Tagen vor Gericht verantworten müssen.