Details zur neuen Verordnung im Gesundheitstourismus bekannt gegeben
Die „Verordnung über internationalen Gesundheitstourismus und die Gesundheit von Touristen“, die Änderungen im Gesundheitstourismussektor vorsieht, wurde im Amtsblatt vom 26. April 2025 veröffentlicht und die Details dazu wurden bekannt gegeben.
İHA
Mit der neuen Verordnung wurde für alle im Gesundheitstourismus tätigen Gesundheitseinrichtungen und Vermittlungsagenturen eine verpflichtende Integration in das HealthTürkiye-Portal eingeführt. Die angebotenen Dienstleistungen können über das Portal nachverfolgt werden, und Patienten können die von ihnen in Anspruch genommenen Leistungen ebenfalls über das System einsehen.
Für chirurgische Eingriffe, die im Rahmen des Gesundheitstourismus in einem Operationssaal durchgeführt werden, ist der Abschluss einer Komplikationsversicherung nun obligatorisch. Es wurde mitgeteilt, dass USHAŞ die im Gesundheitstourismus tätigen Gesundheitseinrichtungen und Vermittlungsagenturen auf internationalen Plattformen aktiv unterstützen wird. Zudem müssen Gesundheitseinrichtungen und Vermittlungsagenturen verantwortliches Personal benennen, das die angebotenen Dienstleistungen überwacht, um die Servicequalität im Gesundheitstourismus zu steigern.
Mit der neuen Verordnung wurde bekannt, dass die Zulassungsbescheinigungen für Vermittlungsagenturen, die im Bereich Gesundheitstourismus tätig sein wollen, gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen von USHAŞ ausgestellt werden. Zudem werden die von den Vermittlungsagenturen angebotenen Dienstleistungen regelmäßig von USHAŞ überwacht und berichtet.
Die Verordnung ermöglicht es Gesundheitseinrichtungen, Gesundheitstouristen im Rahmen der geltenden Gesetzgebung auch Fernbehandlungsdienste anzubieten; Einrichtungen, die solche Dienste anbieten, müssen dies über das HealthTürkiye-Portal bekannt geben. Darüber hinaus wurde zur Bedingung gemacht, dass Gesundheitseinrichtungen über international gültige Akkreditierungen und Zertifikate verfügen, die vom Türkischen Institut für Qualität und Akkreditierung im Gesundheitswesen (TÜSKA) erstellt wurden. Die Gültigkeit der internationalen Gesundheitstourismus-Zulassungsbescheinigung wird in der Verordnung mit den HealthTürkiye-Leistungskriterien verknüpft. Diese Kriterien umfassen Patientenzufriedenheit, Patientenbeschwerden, Antwortzeiten, Wartezeiten für Termine sowie Umsatz und finanzielle Leistung, mit dem Ziel, die Servicequalität zu erhöhen.
Es wurde mitgeteilt, dass alle Gesundheitseinrichtungen und Vermittlungsagenturen regelmäßig anhand von Patientenbeschwerderaten und Zufriedenheitsumfragen nach den vom Gesundheitsministerium und den zuständigen Stellen festgelegten Methoden bewertet werden. Diese Bewertungen sollen der Branche als Möglichkeit zur Selbsteinschätzung dienen, um die Servicequalität im Gesundheitswesen zu verbessern und aufrechtzuerhalten.
Die Verordnung schreibt vor, dass Gesundheitseinrichtungen und Vermittlungsagenturen eine Website mit Fremdsprachenoption erstellen und in ihren Einheiten mindestens einen Mitarbeiter beschäftigen müssen, der eine Fremdsprache beherrscht. Vermittlungsagenturen müssen zudem einen Callcenter-Service in mindestens zwei Fremdsprachen anbieten, der rund um die Uhr erreichbar ist. Darüber hinaus wurde beschlossen, dass bestehende Gesundheitseinrichtungen und Vermittlungsagenturen mit einer Gesundheitstourismus-Zulassungsbescheinigung die Bestimmungen der Verordnung innerhalb von sechs Monaten umsetzen, die Komplikationsversicherung bis Ende 2025 sowie die Akkreditierungen und Zertifikate bis Ende 2026 abschließen müssen.