Details zur Untersuchung des Schiffsunglücks vor Silivri bekannt: Erforderliche Anweisungen erteilt
Die Details der von der Generalstaatsanwaltschaft Silivri eingeleiteten Untersuchung zum Schiffsunglück wurden bekannt. Die Aufzeichnungen beider Schiffe werden geprüft.
12punto
Bei dem Unglück, das sich am 2. September in der Nacht 18 Meilen südlich vor Silivri ereignete, kollidierten das 90 Meter lange, unter türkischer Flagge fahrende Handelsschiff namens Alsu, das von Kocaeli nach Aliağa unterwegs war, und das Handelsschiff namens Tuğberk İmamoğlu, das vom Hafen İskenderun nach Karadeniz Ereğli fuhr.
Nach dem Unglück wurde gemeldet, dass der Kontakt zu den 10 Besatzungsmitgliedern an Bord der Tuğberk İmamoğlu abgebrochen sei; die Such- und Rettungsarbeiten der Generaldirektion für Küstensicherheit und der Einheiten des Küstenwache-Kommandos auf See dauern an. Die Generalstaatsanwaltschaft Silivri hat eine Untersuchung zu dem Vorfall eingeleitet.
Aufzeichnungen beider Schiffe werden geprüft
Im Rahmen der Untersuchung wurde mitgeteilt, dass Informationen zu den Reedereien und Betreibergesellschaften beider Schiffe sowie zu deren Verantwortlichen eingeholt wurden und die notwendigen Anweisungen erteilt wurden, um Aufzeichnungen, Dokumente und digitale Daten zur Aufklärung des Vorfalls von den betreffenden Unternehmen zu beschaffen. Es wurde angeordnet, die Fahrten-, Routen- und Manöverdaten, Brücken- und Maschinenaufzeichnungen, VDR-Daten (Voyage Data Recorder), ECDIS- und AIS/GPS-Daten, Logbücher und Manövertagebücher, den Reiseplan, Besatzungs- und Schichtpläne, Schiffs- und Klassenzertifikate, Frachtunterlagen sowie Foto- und Videoaufzeichnungen der ALSU im Rahmen der Untersuchung sicherzustellen. Von der regionalen Hafenbehörde Istanbul wurden die Registerunterlagen, Zertifikate, Klassendokumente, Berichte der Hafenstaatkontrolle und die Akten der verwaltungsrechtlichen Untersuchung beider Schiffe angefordert. Von der Generaldirektion für Küstensicherheit wurde die Übermittlung der VHF-/Funkkommunikation der Schiffe, der Funkgespräche zwischen den Schiffen und den Schiffsverkehrsdiensten (VTS) sowie der Radar-, Routen-, Bewegungs- und Manöveraufzeichnungen für einen Zeitraum von 12 Stunden vor dem Vorfall verlangt.
Sachverständige beauftragt
Zur Erstellung eines vorläufigen Berichts über die Schuldfrage wurden Sachverständige aus den Bereichen Kapitänswesen und Schiffbauingenieurwesen beauftragt. Die Sachverständigen wurden an den Ort des Geschehens entsandt, um Untersuchungen an der ALSU, die in den Hafen von Silivri geschleppt wird, sowie am Unfallort selbst durchzuführen. Die Meerestiefe in dem Gebiet, in dem die Tuğberk İmamoğlu gesunken ist, wird auf etwa 800 bis 1.100 Meter geschätzt. Aufgrund der Tiefe wurde mitgeteilt, dass die Forschungs- und Koordinierungsarbeiten zur Bestimmung und Bereitstellung technischer Mittel, die in dieser Tiefe arbeiten können, fortgesetzt werden, um das Schiff und das Wrackgebiet zu lokalisieren, den Meeresboden zu scannen und zu untersuchen sowie Beweise zu sichern.
Funkaufzeichnungen ebenfalls angefordert
Nachdem bekannt wurde, dass einige Funkgespräche, die nach dem Vorfall zwischen den Kapitänen der ALSU und der Tuğberk İmamoğlu stattgefunden haben sollen, in den Medien und offenen Quellen veröffentlicht wurden, wurde festgestellt, dass diese Aufzeichnungen noch nicht über offizielle Kanäle in die Ermittlungsakte gelangt sind. Um die Originale und vollständigen Fassungen der Gespräche zu erhalten, wurden die VHF-/Funk- und VTS-Kommunikationsaufzeichnungen beider Schiffe bei der Generaldirektion für Küstensicherheit angefordert. Es wurde mitgeteilt, dass die Aufzeichnungen der Funkgespräche, die nach dem Vorfall zwischen den Einheiten der Küstenwache und der ALSU geführt wurden, bereits in die Ermittlungsakte aufgenommen, geprüft und protokolliert wurden.
Meeresverschmutzung festgestellt, Maßnahmen eingeleitet
Nachdem festgestellt wurde, dass sich an der Meeresoberfläche in dem Gebiet, in dem die Tuğberk İmamoğlu gesunken ist, eine Verschmutzung ausbreitet, wurde die Anweisung erteilt, Untersuchungen und Prüfungen durchzuführen, um die Art, die Quelle und die Ausbreitung der Verschmutzung zu bestimmen sowie die notwendigen Gesundheits- und Umweltmaßnahmen zu ergreifen, um die Risiken für Umwelt und menschliche Gesundheit zu bewerten.