Die Gebührenordnung für 2026 für im Rahmen der Strafprozessordnung (CMK) bestellte Verteidiger und Anwälte wurde festgelegt
Die Gebührenordnung für das Jahr 2026 für Zahlungen an Verteidiger und Anwälte, die gemäß der Strafprozessordnung bestellt wurden, wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
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Gemäß dieser Bekanntmachungwurde für Tätigkeitenwährend der Ermittlungsphaseein Betrag von 4.027 Lira festgelegt, für Tätigkeitenvor den Friedensgerichtenein Betrag von 6.273 Lira, während für Verfahren vor den erstinstanzlichen Strafgerichten 6.904 Lira und für Tätigkeiten gemäß dem Schnellverfahrenein Betrag von 2.883 Lirafestgesetzt wurde, aFür Verfahren vor den Schwurgerichtenwurde der Betrag auf 12.387 Lira festgelegt.
Für Verfahren vor Jugendgerichten werden 6.904 Lira gezahlt, für Jugendstrafverfahren vor den Schwurgerichtenwerden 12.387 Lira als Gebühr gezahlt.
Für Vollstreckungsstrafsachen und geistigesund gewerblichesEigentumFür Verfahren vor den Strafgerichten sowie den Vollstreckungsgerichten wird eine Vergütung in Höhe von 6.904 Lira gezahlt.
In der Gebührenordnung für Rechtsmittelverfahren sind fürVerhandlungen vor den Oberlandesgerichten12.387 Lira und für den Kassationsgerichtshof (Yargıtay) vorgesehen.Für Verhandlungen vor demKassationsgerichtwurde ein Honorar von 13.945 Lira festgelegt.
GemäßdemKommuniqué tritt die Gebührenordnung mit Wirkung zum 1. Januar 2026 in Kraft..