Die Kampagne 'Die Hälfte von uns' in 15 Fragen: Wer profitiert davon?

Der Minister für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel, Kurum, hat die Antworten auf die 15 meistgestellten Fragen zur Kampagne 'Die Hälfte von uns' veröffentlicht.

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Der Minister für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel, Murat Kurum, hat die Antworten auf die 15 meistgestellten Fragen zu den Details der Kampagne 'Die Hälfte von uns' im Rahmen der in Istanbul durchzuführenden Stadterneuerungsmaßnahmen veröffentlicht.

Kurum merkte an, dass für diejenigen, die von der Kampagne profitieren möchten, keine Antragstellung über e-Devlet mehr erforderlich sei und dass bei den neu zu erstellenden Projekten Parkplatz- und Schutzraumflächen von der Berechnung der Quadratmeterzahl der Baufläche ausgenommen würden.

Hier sind die 15 meistgestellten Fragen zur Kampagne und ihre Antworten:

1- Ist eine e-Devlet-Anmeldung erforderlich, um von der Kampagne 'Die Hälfte von uns' zu profitieren?

In der neuen Phase ist keine e-Devlet-Anmeldung erforderlich.

2- Wer kann von der Kampagne profitieren?

Alle Eigentümer risikobehafteter Gebäude in Istanbul können sich für die Kampagne bewerben.

3- Wie kann ich erfahren, ob mein Haus oder mein Arbeitsplatz risikobehaftet ist?

Durch die Entnahme von Kernproben durch vom Ministerium lizenzierte Einrichtungen kann der Risikostatus des Gebäudes festgestellt werden.

4- An wen muss man sich zuerst wenden, um das Haus oder den Arbeitsplatz nach der Feststellung als risikobehaftetes Gebäude umzubauen?

Nachdem die Eigentümer gemeinsam einen Bauunternehmer ausgewählt und einen Vertrag unterzeichnet haben, werden die Projektierung und die Baugenehmigungsverfahren abgeschlossen. Nach der anschließenden Begründung von Wohnungseigentum (Feststellung der Anteile der Anteilseigner) erfolgt die Antragstellung für die Unterstützung durch 'Die Hälfte von uns' bei den jeweiligen Bezirksverwaltungen.

5- Was sind die Voraussetzungen für das Projekt bei 'Die Hälfte von uns'?

Das Gebäude im neuen Projekt (ohne Parkplatz und Schutzraum) darf die Größe des alten Gebäudes um nicht mehr als das Eineinhalbfache überschreiten. Von dieser Kampagne kann mit Baugenehmigungsprojekten profitiert werden, die nach dem 1. April 2023 erstellt wurden.

6- Wann und mit wem unterzeichnen die Anspruchsberechtigten den Vertrag?

Für risikobehaftete Gebäude, bei denen die Identifizierung der Anspruchsberechtigten durch die Bezirksverwaltung abgeschlossen ist, wird an einem vom Ministerium festgelegten Termin eine Zuschussverpflichtung und ein Kreditvertrag mit dem Ministerium unterzeichnet.

7- Wie viel Zuschuss und Kredit werden für jede Wohnung oder jeden Arbeitsplatz gezahlt?

Für eine Wohnung des Anspruchsberechtigten werden 700.000 Lira Zuschuss und 700.000 Lira Kredit gewährt, für jede weitere Wohnung 1.400.000 Lira Kredit. Für ein Geschäftslokal des Anspruchsberechtigten werden 350.000 Lira Zuschuss und 350.000 Lira Kredit bereitgestellt, für jedes weitere Geschäftslokal eine Kreditunterstützung von 700.000 Lira.

8- Zahlt das Ministerium die 'Die Hälfte von uns'-Zahlung an den Anspruchsberechtigten oder an den Bauunternehmer?

Die Zahlungen erfolgen im Namen der Anspruchsberechtigten an den Bauunternehmer.

9- Wann und wie erfolgt die Zahlung?

Die erste Zahlung in Höhe von 30 Prozent erfolgt bei Arbeitsbeginn. Anschließend wird der Baufortschritt geprüft und bei Abschluss des Tragwerks eine Zahlung von 30 Prozent sowie bei Erreichen des Verputzstadiums eine weitere Zahlung von 30 Prozent geleistet. In der letzten Phase, nach Erhalt der Nutzungsgenehmigung, erfolgt eine Zahlung von 10 Prozent.

10- Wann und unter welchen Bedingungen erfolgt die Kreditrückzahlung?

Die Kreditrückzahlungen beginnen 2 Jahre nach Erhalt der Baugenehmigung. Es wird eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren angewendet. Im Jahr, in dem die Rückzahlung beginnt, fallen keine Zinsen an. In den Folgejahren erfolgt eine Anpassung in Höhe der Hälfte der Inflationsrate des Verbraucherpreisindex (TÜFE).

11- Wie hoch ist die Unterstützung für die Räumung?

Die Räumungsunterstützung wird einmalig in Höhe von 100.000 Lira ausgezahlt.

12- Können auch Mieter von der Räumungsunterstützung profitieren?

Die Räumungs- bzw. Umzugsunterstützung wird an den Mieter ausgezahlt, wenn dieser in der Wohnung/dem Arbeitsplatz wohnt, andernfalls an den Hauseigentümer.

13- Entstehen mir Nachteile, wenn ich einen Parkplatz und einen Schutzraum baue?

Im neu zu erstellenden Projekt werden Parkplatz- und Schutzraumflächen von der Berechnung der Quadratmeterzahl der Baufläche ausgenommen. Dadurch erleidet der Gebäudeeigentümer keinen Rechtsverlust.

14- Gibt es eine Einkommensvoraussetzung für den Kredit?

Bei der Kreditvergabe an die Anspruchsberechtigten werden weder das Einkommen noch die Kreditwürdigkeit geprüft.

15- In welchem Zeitraum kann der Antrag gestellt werden?

Die Kampagne kann ohne zeitliche Begrenzung beantragt werden.

ERHÖHUNG DES ERSTEN ZAHLUNGSSATZES

Für die Kampagne ist nun keine e-Devlet-Anmeldung mehr erforderlich.

Um von der Kampagnenunterstützung zu profitieren, darf das neu zu errichtende Gebäude die Größe des alten Gebäudes um nicht mehr als das Eineinhalbfache überschreiten. Während der vorherigen Kampagnenphase konnten diejenigen, die Parkplätze und Schutzräume in ihr neues Projekt integrierten, an der 'Eineinhalbfache'-Regel scheitern und Rechtsverluste erleiden. Mit der neuen Regelung wurden Parkplätze und Schutzräume von der Quadratmeterberechnung des Projekts ausgenommen.

Andererseits wurde auch der Satz der ersten Zahlung im Projekt erhöht. Die erste Abschlagszahlung, die zuvor in Höhe von 10 Prozent an die Bauunternehmer der Anspruchsberechtigten geleistet wurde, wurde nun auf 30 Prozent festgelegt.