Dienstleistungsgebühren für öffentliche Sozialeinrichtungen für 2025 festgelegt: Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Sportanlagen

Die Mindestgebühren, die Nutzer öffentlicher Sozialeinrichtungen im Jahr 2025 zu entrichten haben, wurden bekannt gegeben.

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Das vom Ministerium für Schatz und Finanzen erstellte Kommuniqué zu öffentlichen Sozialeinrichtungen wurde in der 5. Sonderausgabe des Amtsblatts veröffentlicht.

Mit dem Kommuniqué wurden die Verfahren und Grundsätze für die Festlegung und Verwendung der Einnahmen aus Verpflegungs-, Unterkunfts- und anderen Dienstleistungsgebühren festgelegt, die von Personen erhoben werden, die Bildungs- und Erholungseinrichtungen, Gästehäuser, Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Sportanlagen sowie ähnliche soziale und unterstützende Einrichtungen nutzen, welche sich im Besitz von öffentlichen Verwaltungen der Zentralregierung, Einrichtungen mit revolvierendem Kapital, staatlichen Wirtschaftsunternehmen, öffentlichen Banken sowie anderen öffentlichen Institutionen und Organisationen befinden.

Demnach zahlen Mitarbeiter öffentlicher Institutionen, die die von diesen Institutionen betriebenen Bildungs- und Erholungseinrichtungen nutzen, je nach Ausstattung der Einrichtung eine tägliche Verpflegungsgebühr von 191 Lira, 160 Lira oder 125 Lira pro Person.

Die Unterkunftsgebühr wurde je nach Ausstattung auf 73 Lira, 66 Lira oder 58 Lira festgelegt. Die festgelegten Unterkunftsgebühren betragen im Zeitraum vom 1. Juli bis 15. August 96 oder 86 Lira.

Für Wohneinheiten oder separate Bereiche, die mit Kühlschrank und Fernseher ausgestattet sind, wird eine zusätzliche tägliche Gebühr von mindestens 32 Lira pro Merkmal erhoben; bei vorhandener Klimaanlage fällt eine zusätzliche tägliche Gebühr von mindestens 46 Lira pro Wohneinheit an.

Institutionsmitarbeiter, die Gästehäuser nutzen, zahlen pro Person und Nacht mindestens 96 Lira.

Die Unterkunftsgebühr für vorübergehend entsandtes öffentliches Personal, das diese Einrichtungen nutzt, darf für die ersten 10 Tage der Entsendung den vollen Betrag ihrer um 60 Prozent erhöhten Tagesdiäten nicht überschreiten; für die darauffolgenden Tage darf sie die Hälfte ihrer nicht erhöhten Tagesdiäten nicht übersteigen. Für vorübergehend entsandtes Prüfungspersonal darf die Unterkunftsgebühr den vollen Betrag ihrer um 75 Prozent erhöhten inländischen Tagesdiäten nicht überschreiten.

GEBÜHREN FÜR KINDERKRIPPEN UND KINDERTAGESSTÄTTEN

Die monatliche Betreuungsgebühr für jedes Kind von Staatsbeamten und anderem öffentlichen Personal, das in Kinderkrippen und Kindertagesstätten öffentlicher Institutionen und Organisationen aufgenommen wird, wurde auf mindestens 1416 Lira festgelegt.

In Fällen, in denen die festgelegten monatlichen Mindestgebühren nicht ausreichen, um die Kosten für Kinderkrippen- und Kindertagesstättendienste zu decken, sind die Institutionen und Organisationen befugt, Gebühren festzulegen, die über den festgelegten Beträgen liegen.

SPORTANLAGEN

Von Nutzern aller Arten von Fußball-, Basketball-, Volleyballhallen und -plätzen, Tennisplätzen, Schwimmbädern, Anlagen für Wasser- und Wintersport oder anderen Sportanlagen, einschließlich des eigenen Personals, wird für eine einstündige Nutzung eine Gebühr von mindestens 66 Lira pro Person erhoben, sofern die Sportgeräte und Materialien vom Nutzer selbst bereitgestellt werden. Werden die Sportgeräte und Materialien von der Einrichtung gestellt, beträgt die Gebühr mindestens 96 Lira pro Person.

Die Gebühr für die einstündige Nutzung von Hamam, Sauna und Thermalbädern wurde auf mindestens 118 Lira pro Person festgelegt.

Das Kommuniqué tritt am 1. Januar in Kraft.