DİSK-Stellungnahme zum Mindestlohn

Die Konföderation Revolutionärer Arbeitergewerkschaften (DİSK) hat einen Tag vor dem Zusammentreten der Mindestlohnkommission eine Erklärung abgegeben. In der Mitteilung von DİSK wurde gefordert, dass der Mindestlohn mindestens in Höhe der Hälfte der Armutsgrenze liegen sollte.

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Der Mindestlohn-Marathon beginnt morgen mit der ersten Sitzung der Mindestlohnkommission. In einer Erklärung der Konföderation Revolutionärer Arbeitergewerkschaften (DİSK) wurde betont, dass der Mindestlohn mindestens in der Größenordnung der Hälfte der Armutsgrenze liegen müsse. 

In einem umfassenden Bericht zu diesem Thema unterstrich die DİSK, dass bei der Festlegung des Mindestlohns die Lebensbedingungen berücksichtigt werden müssten. Unter der Annahme, dass in einem Haushalt zwei Personen erwerbstätig sind, forderte die DİSK, die Armutsgrenze als Kriterium heranzuziehen und den Mindestlohn auf mindestens die Hälfte dieser Grenze festzulegen.

Laut der jüngsten Untersuchung von Türk-İş lag die Armutsgrenze im November bei 66.976 TL. Basierend auf diesem Wert deutet die Forderung der DİSK auf etwa 33.500 TL hin.

Die Konföderation erklärte zudem, dass der Mindestlohn für alle Arbeiter und Beamten einheitlich festgelegt werden sollte. Mit dem Hinweis, dass das niedrigste Beamtengehalt im November 2024 bei 39.000 TL und der niedrigste Bruttolohn für öffentliche Bedienstete bei etwa 41.000 TL (netto ca. 33.000 TL) lag, betonte die DİSK, dass der Mindestlohn unter Berücksichtigung der Löhne im öffentlichen Dienst und der Beamtengehälter berechnet werden müsse.

Die DİSK erklärte, dass der Mindestlohn im Umfeld hoher Inflation unterjährig erneut angepasst werden müsse.

Auch steuerliche Forderungen standen auf der Liste der DİSK. So forderte die Konföderation neben einer Steuerbefreiung und Unterstützung für den Mindestlohn eine Senkung des Steuersatzes für die erste Steuerklasse nach dem Mindestlohn auf 10 Prozent.

Die DİSK betonte, dass die Steuerbefreiung für den Mindestlohn nicht durch einen Steuerabzug, sondern durch einen Abzug von der Bemessungsgrundlage erfolgen sollte, und forderte, dass der Arbeitgebern gewährte Beitragszuschuss von 5 Punkten auch auf die Arbeitnehmer angewendet wird.

Die DİSK forderte zudem die Abschaffung der Stempelsteuer, um das Einkommen der Arbeitnehmer zu erhöhen.