Diyarbakır-Anwaltskammerpräsident Eren zur 'Nebenkläger-Eigenschaft' im Fall Narin Güran
Der Präsident der Anwaltskammer Diyarbakır, Nahit Eren, gab bekannt, dass sie einen Antrag auf Nebenklage im Ermittlungsverfahren zum Fall Narin Güran gestellt haben.
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Die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Diyarbakır zum Mord an Narin Güran, die am 21. August im Stadtteil Tavşantepe des Bezirks Bağlar verschwand und deren lebloser Körper am 8. September im Eğertutmaz-Bach gefunden wurde, dauern an.
Eren erklärte gegenüber Journalisten im Sitzungssaal der Anwaltskammer Diyarbakır, dass der Mord an Narin im ganzen Land für großes Aufsehen gesorgt habe und einen Meilenstein für ähnliche Fallakten darstellen werde.
Eren betonte, dass die Anwaltskammer Diyarbakır von der ersten Minute an einen Beitrag zu den Arbeiten geleistet habe. Er gab bekannt, dass die Kammer nun offiziell einen Antrag auf Nebenklage im Ermittlungs- und Gerichtsverfahren gestellt habe, um für Narin Gerechtigkeit zu erreichen und sicherzustellen, dass die Täter die ihnen gebührende Strafe erhalten.
Eren äußerte sich wie folgt:
"Die Anwaltskammer Diyarbakır hat einen Antrag auf Nebenklage für unsere Narin gestellt. In Gerichtsverfahren nennen wir dies die Eigenschaft als Nebenkläger. Da heute alle Familienmitglieder in diesem Fall als Verdächtige gelten und bereits als solche vernommen wurden, können sie selbst nicht als Nebenkläger auftreten. Daher haben wir mit unserem schriftlichen Antrag offiziell gefordert, als Nebenkläger in das Verfahren aufgenommen zu werden."