DMM dementiert Behauptung über 'Beschlagnahmungsbefugnis'

Das Zentrum zur Bekämpfung von Desinformation (DMM) der türkischen Kommunikationsdirektion hat die Behauptung zurückgewiesen, dass Staatsanwälten die Befugnis erteilt worden sei, Vermögenswerte von Personen direkt zu beschlagnahmen.

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In der Erklärung des DMM wurde darauf hingewiesen, dass in einigen Presseorganen und sozialen Medien unwahre Behauptungen verbreitet wurden, wonach "Staatsanwälten die Befugnis erteilt worden sei, Vermögenswerte von Personen direkt zu beschlagnahmen". Diese seien grundlos und dienten als Desinformation dazu, die Öffentlichkeit in die Irre zu führen.

In der Erklärung, in der daran erinnert wurde, dass die gesetzgebende Gewalt gemäß Artikel 7 der Verfassung ausschließlich der Großen Nationalversammlung der Türkei obliegt, wurde Folgendes festgehalten:

"Auf der Tagesordnung der Großen Nationalversammlung der Türkei steht derzeit kein diesbezügliches Vorhaben. Andererseits werden auf technischer Ebene Vorbereitungsarbeiten zwischen den zuständigen Institutionen, insbesondere dem Ministerium für Schatz und Finanzen sowie dem Justizministerium, durchgeführt, um Betrug, schweren Diebstahl und den Missbrauch von Bank- oder Kreditkarten zu bekämpfen, was auch eine Anforderung der internationalen Abkommen ist, denen wir angehören. Diese Aktivitäten sind ein natürlicher Bestandteil des Gesetzgebungsprozesses und haben noch keinen verbindlichen Charakter. Wir bitten die Öffentlichkeit eindringlich, Inhalten, deren Richtigkeit nicht bestätigt wurde und die mit manipulativen Absichten verbreitet werden, keinen Glauben zu schenken."