Döner-Krise zwischen Deutschland und der Türkei: Namensänderung möglich
Der Antrag der Türkei bei der Europäischen Union auf Registrierung des Döners stieß bei Döner-Anbietern in Deutschland auf Widerstand. Aufgrund von Unterschieden in der Zubereitung und der Verwendung von Gemüse in Deutschland wurden 11 Einsprüche eingelegt.
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Die Döner-Debatte in Deutschland bleibt ein aktuelles Thema.
Die Türkei hatte im April einen Antrag auf Registrierung des Döners unter dem Dach der Europäischen Union gestellt.
Das Antragsdossier enthielt ein detailliertes Rezept, das unter anderem das Alter des geschlachteten Tieres, die verwendeten Gewürzsorten und die Länge des Döner-Messers festlegte.
In Deutschland wird der Döner jedoch anders zubereitet als in diesem an die EU übermittelten Rezept.
IN DEUTSCHLAND WERDEN TIERE FRÜHER GESCHLACHTET
In Deutschland werden die Tiere beispielsweise früher geschlachtet als in der Türkei. Experten weisen darauf hin, dass allein die längere Haltung eines Tieres die Kosten erheblich in die Höhe treiben würde.
Da sie nicht im türkischen Rezept enthalten sind, dürften auch die in Deutschland häufig verwendeten Gemüsesorten nicht mehr im Döner enthalten sein.
Döner-Anbieter in Deutschland reagieren daher mit Unmut auf den Vorstoß der Türkei.
11 EINSPRÜCHE GEGEN DEN REGISTRIERUNGSANTRAG DER TÜRKEI
Sollte dem Antrag der Türkei stattgegeben werden, müsste der Döner in Deutschland unter einem anderen Namen verkauft werden, um der neuen Vorgabe zu entsprechen.
Gegen den Registrierungsantrag der Türkei wurden 11 Einsprüche erhoben. Zu den Einsprechenden gehört auch das deutsche Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Die Europäische Kommission wird bis zum 24. September entscheiden, ob diese Einsprüche begründet sind. Sollten die Einsprüche als berechtigt angesehen werden, haben die Türkei und Deutschland sechs Monate Zeit, um eine Einigung zu erzielen.
Das letzte Wort hat die Europäische Kommission.
Der deutsche Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, erklärte: "Jeder sollte seinen Döner so zubereiten und essen können, wie er möchte. Es braucht keine Vorgaben aus Ankara." Auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband betonte in einer schriftlichen Stellungnahme, dass die Vielfalt beim Döner erhalten bleiben müsse.
Die Bekanntmachung des Antrags der Türkei bei der Europäischen Union wurde im April im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Der Döner sollte nach Ablauf der dreimonatigen Einspruchsfrist registriert werden und wäre das erste in der EU registrierte traditionelle Produkt aus der Türkei gewesen.
Da jedoch Einsprüche eingegangen sind, konnte der Döner bisher nicht registriert werden.