EGM-Stellungnahme zu „APP-Kennzeichen“: Aufgrund von Missverständnissen

Die Generaldirektion für Sicherheit (EGM) hat sich aufgrund verschiedener Bewertungen und aufkommender Missverständnisse zum Thema „APP-Kennzeichen“, das in letzter Zeit häufig diskutiert wurde, geäußert.

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In einem Beitrag auf dem Social-Media-Kanal der EGM wurde darauf hingewiesen, dass die Regeln und Sanktionen für die Verwendung von Kennzeichen in Artikel 23 des Straßenverkehrsgesetzes Nr. 2918 mit dem Titel „Verpflichtung zum Mitführen von Dokumenten und Kennzeichen an Fahrzeugen“ klar geregelt sind. Es heißt: „Bei einem Verstoß gegen den dritten Absatz von Artikel 23 des Gesetzes wird gegen Fahrer, die Kennzeichen anbringen, die nicht den in der Verordnung festgelegten Merkmalen oder Maßen entsprechen, oder die nicht die erforderliche Anzahl an Kennzeichen am Fahrzeug angebracht haben, ein Bußgeld in Höhe von 4.000 Türkischen Lira verhängt. Zudem handelt es sich bei dieser Bestimmung nicht um eine neue Regelung, sondern um eine Praxis, die bereits seit 2016 angewendet wird.

APP-KENNZEICHEN HABEN EINE ANDERE RECHTLICHE SANKTION

Andererseits unterliegt der in der Öffentlichkeit häufig als 'APP-Kennzeichen' bezeichnete Sachverhalt einer anderen rechtlichen Sanktion. Bei einem Verstoß gegen den fünften Absatz von Artikel 23 des Gesetzes geht es nicht primär um die Größe oder das Aussehen des Kennzeichens, sondern darum, dass das Kennzeichen nicht von einer autorisierten Stelle ausgestellt wurde. Gemäß Artikel 131 des Gesetzes Nr. 2918 werden Kennzeichen, die nicht von einer autorisierten Stelle ausgestellt wurden und keine offiziellen Siegel sowie die in der Verordnung vorgeschriebenen Sicherheitsmerkmale aufweisen, rechtlich nicht als gültig anerkannt. Die in der Öffentlichkeit als APP-Kennzeichen bekannten Schilder fallen unter diese Kategorie. Bei Verwendung solcher Kennzeichen an Fahrzeugen wird gegen die Personen, die das Kennzeichen anbringen oder verwenden, ein Bußgeld in Höhe von 140.000 Türkischen Lira verhängt, der Führerschein wird für 30 Tage eingezogen und das Fahrzeug wird für 30 Tage aus dem Verkehr gezogen. Darüber hinaus können gegen diese Personen auch strafrechtliche Schritte gemäß Artikel 204 des türkischen Strafgesetzbuches mit dem Titel 'Urkundenfälschung' eingeleitet werden, die eine Freiheitsstrafe von 2 bis 5 Jahren vorsehen. Bei Wiederholung der Tat erhöhen sich die Strafen schrittweise“, hieß es.

ZIEL IST VERKEHRSSICHERHEIT UND ÖFFENTLICHE ORDNUNG

In der Erklärung, in der betont wurde, dass der Zweck dieser Regelungen nicht die Verhängung von Sanktionen, sondern die Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der öffentlichen Ordnung sei, wurde weiter ausgeführt: „Fahrzeugkennzeichen haben den Charakter eines offiziellen Identitätsnachweises, der eine korrekte und schnelle Identifizierung von Fahrzeugen bei Verkehrskontrollen, elektronischen Überwachungssystemen, städtischen Sicherheitskameras und strafrechtlichen Ermittlungen ermöglicht. Nicht standardisierte, unbefugt hergestellte Kennzeichen schwächen die Wirksamkeit dieser Kontrollmechanismen und beeinträchtigen die öffentliche Sicherheit negativ. Um zu verhindern, dass unsere Bürgerinnen und Bürger Nachteile erleiden, wird nachdrücklich daran erinnert, an ihren Fahrzeugen ausschließlich Kennzeichen zu verwenden, die von einer autorisierten Stelle ausgestellt wurden und den in der Verordnung festgelegten Merkmalen und Maßen entsprechen.“