EGMR setzt Frist für Osman Kavala
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat angekündigt, dass die Anhörung der Großen Kammer zum Antrag von Osman Kavala, der im Gezi-Prozess zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, am 25. März 2026 stattfinden wird. Zudem wurde ein Zeitplan für Anträge und Stellungnahmen festgelegt, damit die Türkei als Partei am Verfahren teilnehmen kann.
12punto
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine neue Entscheidung bezüglich des Antrags von Osman Kavala getroffen.
Nachdem das zuvor vom EGMR festgestellte Urteil über eine Menschenrechtsverletzung nicht umgesetzt wurde, wurde der Antrag von Osman Kavala vor Kurzem an die Große Kammer verwiesen. Die Große Kammer hat den Termin für die Anhörung in diesem Fall auf den 25. März 2026 festgelegt.
FRIST FÜR SCHRIFTLICHE STELLUNGNAHMEN GESETZT
Das Gericht forderte die Parteien auf, ihre schriftlichen Erklärungen und Stellungnahmen bis spätestens 26. Januar 2026 einzureichen. Innerhalb dieser Frist muss auch die Türkei die notwendigen Anträge stellen, um als Partei an der Anhörung teilnehmen zu können.
Personen und Institutionen, die dem Verfahren als Drittpartei beitreten möchten, wurden aufgefordert, ihre Anträge bis zum 29. Januar 2026 beim EGMR einzureichen. Sollten die Anträge auf Intervention angenommen werden, müssen die Beobachtungen und Stellungnahmen bis spätestens 12. Februar 2026 beim Gericht eingegangen sein.
Trotz des EGMR-Urteils vom 10. Dezember 2019, das eine Verletzung der Menschenrechte feststellte, blieb Osman Kavala in Haft und wurde im Rahmen des Gezi-Prozesses zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Antrag bezüglich dieses Verfahrens wurde auf die Tagesordnung der Großen Kammer des EGMR gesetzt.