Ehemaliger FB-Funktionär reichte Beschwerde ein: Verfahren gegen Fatih Altaylı gemäß Gesetz 6222

Im Rahmen eines gegen den Journalisten Fatih Altaylı eingeleiteten Verfahrens, weil er in seinen Kolumnen für das Chobani-Stadion den Begriff „Kobani-Stadion“ verwendet hatte, wurde eine Entscheidung getroffen. Es wird behauptet, dass im Zuge der auf die Beschwerde hin durchgeführten Untersuchung gegen Altaylı gemäß dem Gesetz Nr. 6222 ein Stadionverbot verhängt wurde und ihm der Zutritt zu Stadien vorübergehend untersagt ist.

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Es wurde behauptet, dass im rechtlichen Verfahren gegen den Journalisten Fatih Altaylı, das aufgrund der von ihm in seinen Artikeln über das Chobani-Stadion verwendeten Ausdrücke eingeleitet wurde, eine Entscheidung getroffen wurde.

Den Informationen der Sportmoderatorin Elis Buse Araç zufolge wurde nach der Beschwerde des ehemaligen Vorstandsmitglieds von Fenerbahçe, Rechtsanwalt Ali Alper Alpoğlu, ein Verfahren gegen Altaylı gemäß dem Gesetz Nr. 6222 zur Verhinderung von Gewalt und Unruhen im Sport eingeleitet.

Der Behauptung zufolge wurde infolge des Prozesses ein Stadionverbot gegen Fatih Altaylı verhängt. Als Begründung für die Entscheidung wurde angeführt, dass Altaylı in seinen Kolumnen das Chobani-Stadion als „Kobani-Stadion“ bezeichnet hatte.

Im Einklang mit der getroffenen Maßnahme wurde behauptet, dass Altaylı der Zutritt zu Stadien für einen vorübergehenden Zeitraum untersagt wurde.