Ehemaliger Minister Şahin wurde dem Haftrichter mit Antrag auf gerichtliche Aufsicht vorgeführt: Freigelassen
Der ehemalige Innenminister İdris Naim Şahin wurde im Rahmen der Ermittlungen gegen die kriminelle Vereinigung Alihan Kuriş nach seiner Aussage als Beschuldigter dem zuständigen Haftrichter mit dem Antrag auf gerichtliche Aufsicht vorgeführt.
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Im Rahmen der von der Generalstaatsanwaltschaft Ankara geführten Ermittlungen gegen die kriminelle Vereinigung Alihan Kuriş hat der ehemalige Innenminister İdris Naim Şahin, dessen Fahrzeug bei der Entführung des Organisationsleiters Hilmi Tuna Kuriş als Vermittlerfahrzeug identifiziert wurde, als Beschuldigter ausgesagt.
Şahin wurde nach seiner Aussage dem zuständigen Haftrichter mit dem Antrag auf gerichtliche Aufsicht vorgeführt.
Unterdessen wurde bekannt, dass die Aussage des ehemaligen Innenministers İdris Naim Şahin etwa 3,5 Stunden dauerte und 12 Seiten umfasste.
Es wurde bekannt, dass die Generalstaatsanwaltschaft Ankara gegen Şahin den Antrag auf gerichtliche Aufsicht in Form eines „Ausreiseverbots“ gestellt hat.
FREIGELASSEN
Im Rahmen der von der Generalstaatsanwaltschaft Ankara geführten Ermittlungen gegen die kriminelle Vereinigung Alihan Kuriş hat der ehemalige Innenminister İdris Naim Şahin, dessen Fahrzeug bei der Entführung des Organisationsleiters Hilmi Tuna Kuriş als Vermittlerfahrzeug identifiziert wurde, als Beschuldigter ausgesagt. Şahin wurde nach seiner Aussage dem zuständigen Haftrichter mit dem Antrag auf gerichtliche Aufsicht vorgeführt.
Es wurde bekannt, dass die Aussage von İdris Naim Şahin etwa 3,5 Stunden dauerte und 12 Seiten umfasste. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte gegen Şahin die Anordnung einer gerichtlichen Aufsicht in Form eines „Ausreiseverbots“ wegen des Vorwurfs der „wissentlichen und willentlichen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung“ gemäß Artikel 220/7 des türkischen Strafgesetzbuches sowie der „Begünstigung eines Straftäters“ gemäß Artikel 283/1.
Şahin wurde vom zuständigen Haftrichter unter der Auflage der gerichtlichen Aufsicht in Form eines Ausreiseverbots freigelassen.