Eilmeldung... 11. Justizpaket offiziell in Kraft: Entlassungen haben begonnen

Im Rahmen des von der AKP-Regierung durch die Große Nationalversammlung der Türkei verabschiedeten 11. Justizpakets wurde der Entlassungsprozess in den Gefängnissen eingeleitet. Justizminister Yılmaz Tunç teilte Details zum Umfang der Regelung sowie zu den davon ausgenommenen Straftaten mit.

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Mit dem Inkrafttreten des in der Großen Nationalversammlung der Türkei verabschiedeten 11. Justizpakets haben die Entlassungen in den Justizvollzugsanstalten begonnen. Es wurde mitgeteilt, dass die notwendigen Vorbereitungen im Rahmen der Regelung abgeschlossen seien und die Umsetzung ab heute in Kraft getreten ist.

ERKLÄRUNG VON MINISTER TUNÇ

Justizminister Yılmaz Tunç teilte in einer Erklärung zur Regelung der Öffentlichkeit mit, welche Straftaten vom Anwendungsbereich ausgenommen sind. Tunç listete die Straftatbestände auf, die nicht von der Vollzugsregelung profitieren können.

VOM ANWENDUNGSBEREICH AUSGENOMMENE STRAFTATEN

Laut der Erklärung von Minister Tunç:

Vorsätzliche Tötungsdelikte an Verwandten in auf- oder absteigender Linie,

An Ehepartnern, geschiedenen Ehepartnern, Geschwistern,

An Kindern,

Straftaten gegen Personen, die sich körperlich oder geistig nicht verteidigen können,

Straftaten gegen Frauen,

Tötungsdelikte, die durch den Einsturz, das Zusammenbrechen oder die Beschädigung von Gebäuden oder anderen Strukturen infolge eines Erdbebens verursacht wurden,

Straftaten gegen die sexuelle Integrität,

Terrorstraftaten und Straftaten, die im Rahmen von Aktivitäten krimineller Organisationen begangen wurden,

wurden vom Anwendungsbereich des Justizpakets ausgenommen.

VORBEREITUNGEN IN DEN GEFÄNGNISSEN ABGESCHLOSSEN

Justizminister Tunç erklärte, dass alle Vorbereitungen für die Umsetzung der Regelung in den Strafvollzugsanstalten getroffen wurden, und fügte hinzu: „Ab heute wurden die Verfahren für die Strafgefangenen eingeleitet, die von der Regelung profitieren werden.“

Der Erklärung zufolge wurden die Entlassungen und andere Verfahren für diejenigen Häftlinge, die die Voraussetzungen für die Strafvollzugsregelung erfüllen, in den jeweiligen Gefängnissen offiziell eingeleitet.