Eilmeldung: 7 Freilassungen im Fall Aziz İhsan Aktaş
Am Ende der ersten Sitzung im Prozess gegen die „Aziz İhsan-Verbrecherorganisation“ wurde die Freilassung von Önder Gedik, Mehmet Karataş, Mustafa Yolcu, Mehmet Şimşek, Rana Uysal, Adnan Acar und Sencar Hacıoğlu beschlossen. Die Untersuchungshaft der 4 CHP-Bürgermeister wird fortgesetzt.
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Der erste Verhandlungstag im Prozess gegen den Geschäftsmann Aziz İhsan Aktaş, der in der Anklageschrift als „Anführer einer kriminellen Vereinigung zur Erlangung von Vorteilen“ bezeichnet wird und dem trotz einer drohenden Haftstrafe von bis zu 704 Jahren aufgrund seines Status als „Kronzeuge“ der Prozess auf freiem Fuß gemacht wird, ist abgeschlossen.
Bei der Verhandlung, die um 11.30 Uhr begann, waren die inhaftierten und nicht inhaftierten Angeklagten sowie Anwälte und Zuschauer im Saal anwesend.
STAATSANWALTSCHAFT HATTE FORTSETZUNG DER HAFT GEFORDERT
Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer in der vorangegangenen Sitzung die Auffassung vertreten, dass die Untersuchungshaft der 24 inhaftierten Angeklagten fortgesetzt werden solle.
ZWISCHENENTSCHEIDUNG VERKÜNDET
Das Gremium des 1. Schwurgerichts von Istanbul gab am letzten Tag der fünften Woche der ersten Sitzung seine Zwischenentscheidung bekannt.
Wie Cumhuriyet berichtet, ordnete das Gericht die Freilassung der folgenden Personen an:
- Beltaş-Präsident Önder Gedik
- Leiter der Unterstützungsdienste der Gemeinde Esenyurt, Adnan Acar
- Stellvertretender Generaldirektor von İSFALT, Mehmet Karataş
- Stellvertretender Generaldirektor von İSFALT, Sencer Hacıoğlu
- Leiter der Reinigungsabteilung der Gemeinde Esenyurt, Mehmet Şimşek
- Mitarbeiter der Reinigungsabteilung der Gemeinde Esenyurt, Mustafa Yolcu
- Einkaufsleiterin von İSFALT, Rana Uysal
Im Gegensatz dazu wurde die Fortsetzung der Untersuchungshaft von 4 Bürgermeistern der Republikanischen Volkspartei (CHP) angeordnet.
VORFÜHRUNGSBEFEHL GEGEN 4 PERSONEN
Das Gericht entschied zudem, dass das Ausreiseverbot für die unter gerichtlicher Aufsicht stehenden Angeklagten bestehen bleibt. Gegen 4 Angeklagte, deren Verteidigung in der ersten Sitzung nicht entgegengenommen werden konnte, wurde ein Vorführungsbefehl erlassen.
Darüber hinaus wurde beschlossen, die notwendigen Schritte einzuleiten, damit die geheimen Zeugen bei der nächsten Verhandlung zur Verfügung stehen.
VERHANDLUNG VERTAGT
Es wird erwartet, dass die zweite Sitzung des Prozesses zwischen dem 20. April und dem 22. Mai im Saal Nr. 2 in Silivri fortgesetzt wird.