Eilmeldung... CHP hatte Nichtigkeitsklage eingereicht: Verfassungsgericht wird über Mindestrente in der Hauptsache entscheiden

Das Verfassungsgericht hat die Vorprüfung des von der CHP eingereichten Antrags auf Nichtigerklärung der Regelung zur Anhebung der Mindestrente auf 20.000 Lira abgeschlossen. Der Antrag wird in den kommenden Tagen in der Hauptsache verhandelt und entschieden.

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Das Verfassungsgericht hat das Vorprüfungsverfahren bezüglich des von der CHP eingereichten Antrags auf Nichtigerklärung der gesetzlichen Regelung, die die Mindestrente auf 20.000 Lira anhebt, abgeschlossen. Das höchste Gericht stellte fest, dass der Antrag keine formellen Mängel aufweist.

Der Antrag wurde auf die Tagesordnung der Vollversammlung gesetzt und wird zu einem noch festzulegenden Zeitpunkt in der Hauptsache behandelt, woraufhin eine endgültige Entscheidung getroffen wird.

Die CHP hatte beim Verfassungsgericht die Aufhebung und das Aussetzen der Vollstreckung der betreffenden Regelung beantragt. Der Antrag wurde von der Vollversammlung geprüft und es wurde beschlossen, in die Hauptsache einzutreten.

Im Rahmen des Antrags wurde die Aufhebung der Änderung gefordert, die durch Artikel 7 des Gesetzes Nr. 7573 vom 23. Januar 2026 zur Änderung einiger Gesetze und des Gesetzesdekrets Nr. 375 vorgenommen wurde.

Mit der Regelung wurde der Ausdruck "16.881..." im ersten Satz des ersten Absatzes des Zusatzartikels 19 des Gesetzes Nr. 5510 über Sozialversicherungen und allgemeine Krankenversicherung in "..20.000.." geändert.

Die CHP erklärte in ihrer Antragsschrift, dass die Regelung, die die Mindestrente auf 20.000 Lira anhebt, "Millionen von Rentnern betrifft, die Erhöhung unzureichend ist und für alle Rentner ein menschenwürdiges Gehalts- und Lohnniveau festgelegt werden muss". In dem Antrag wurde zudem argumentiert, dass die Regelung gegen die Grundsätze des "Rechts auf ein menschenwürdiges Leben", der "Gleichheit" und des "Rechtsstaats" der Verfassung verstoße.