Eilmeldung: „Zwangsverwaltung“ in der CHP Istanbul bleibt im Amt

Der Antrag der CHP-Parteizentrale beim Regionalberufungsgericht auf „Abberufung des Zwangsverwaltungsausschusses“ in der Istanbuler Parteizentrale wurde abgelehnt.

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Der Einspruch der CHP-Parteizentrale gegen die einstweilige Verfügung des 45. Zivilgerichts erster Instanz in Istanbul, die einen vorläufigen Ausschuss für die Partei eingesetzt hatte, wurde entschieden. Das Regionalberufungsgericht hat den Antrag der CHP nach Prüfung der Akten zurückgewiesen.

Mit dieser Entscheidung wird Gürsel Tekin, der vom Gericht als Zwangsverwalter für den CHP-Provinzverband Istanbul eingesetzt wurde, sein Amt weiter ausüben.