Eilmeldung... Entscheidung des Verfassungsgerichts zu Can Atalay!
Das Verfassungsgericht hat zum zweiten Mal eine Verletzung der Rechte von Can Atalay festgestellt. Während bei der ersten Entscheidung zur 'Rechtsverletzung' noch 5 Gegenstimmen abgegeben wurden, sank diese Zahl bei der zweiten Entscheidung auf 3.
Das Verfassungsgericht hat mit Stimmenmehrheit entschieden, dass die Rechte des inhaftierten Gezi-Häftlings und TİP-Abgeordneten für Hatay, Can Atalay, verletzt wurden.
Im Entscheidungstext heißt es: "Das Recht auf Wählbarkeit und politische Betätigung wurde verletzt."
12 der 15 Mitglieder stimmten für das Vorliegen einer Rechtsverletzung, während 3 Mitglieder dagegen stimmten.
Can Atalays Anwalt erklärte gegenüber Sözcü TV: "Can Atalay muss unverzüglich freigelassen werden."
WAS WAR GESCHEHEN?
Das Verfassungsgericht (AYM) hatte bereits am 25. Oktober entschieden, dass das 'Recht auf Wählbarkeit' sowie das 'Recht auf Freiheit und Sicherheit' des Abgeordneten Can Atalay, der im Gezi-Prozess zu 18 Jahren Haft verurteilt wurde, verletzt wurden. Diese Entscheidung war mit 9 zu 5 Stimmen getroffen worden. Daraufhin wurde die Entscheidung bezüglich Can Atalay, dessen Freilassung erwartet wurde, nicht umgesetzt.
Atalay wurde nicht freigelassen und die Akte wurde erneut an den Kassationshof (Yargıtay) geschickt.
Der Kassationshof hatte daraufhin Strafanzeige gegen die Mitglieder des Verfassungsgerichts erstattet, die die Entscheidung zur Rechtsverletzung im Fall Atalay getroffen hatten. In einer Erklärung forderte er das Parlament auf, das Abgeordnetenmandat von Can Atalay zu entziehen.
Nachdem die Anwälte von Atalay zum zweiten Mal eine Individualbeschwerde beim Verfassungsgericht eingereicht hatten, trat das höchste Gericht am 13. Dezember zusammen und verwies den Fall an die Vollversammlung.