Eilmeldung: Entscheidung im Fall des inhaftierten Journalisten Furkan Karabay!
Die Mediengewerkschaft DİSK Basın-İş ist für die zweite Anhörung des inhaftierten Journalisten Furkan Karabay zum Justizpalast Çağlayan gereist. In einer Erklärung der Gewerkschaft hieß es: „Furkan Karabay, der aufgrund seiner journalistischen Tätigkeit inhaftiert ist, muss umgehend freigelassen werden!“ Das Gericht sprach Karabay frei und verhängte eine Geldstrafe. Seine Inhaftierung wird jedoch aufgrund eines anderen laufenden Verfahrens fortgesetzt.
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Heute findet die Urteilsverkündung im Prozess gegen den inhaftierten Journalisten Furkan Karabay statt, der sich wegen seiner Berichterstattung über die Ermittlungen gegen den Bürgermeister von Esenyurt, Prof. Dr. Ahmet Özer, verantworten muss.
Vor der für 11.30 Uhr angesetzten Anhörung vor dem 22. Schwurgericht in Istanbul riefen Kollegen und Presseorganisationen zur Solidarität auf.
DİSK Basın-İş begab sich zum Justizpalast Çağlayan, um die Anhörung zu verfolgen. In der Erklärung hieß es: „Wir sind am Justizpalast Çağlayan für die zweite Anhörung im Prozess gegen unser Mitglied Furkan Karabay, der aufgrund seiner Berichterstattung über den Ermittlungsprozess gegen den Bürgermeister von Esenyurt, Ahmet Özer, sowie seiner Social-Media-Beiträge angeklagt ist. Furkan Karabay, der aufgrund seiner journalistischen Tätigkeit inhaftiert ist, muss umgehend freigelassen werden!“
Wir sind am Justizpalast Çağlayan für die zweite Anhörung im Prozess gegen unser Mitglied Furkan Karabay, der aufgrund seiner Berichterstattung über den Ermittlungsprozess gegen den Bürgermeister von Esenyurt, Ahmet Özer, sowie seiner Social-Media-Beiträge angeklagt ist.
— DİSK Basın-İş (@diskbasinis) 2. Oktober 2025
Furkan Karabay, der aufgrund seiner journalistischen Tätigkeit inhaftiert ist… pic.twitter.com/UBW4TJK3Wb
WARUM IST FURKAN KARABAY INHAFTIERT?
Karabay befindet sich seit dem 15. Mai im Silivri-Gefängnis. Grund dafür sind ein von ihm auf YouTube produziertes Video sowie Beiträge in sozialen Medien. Ihm werden „Beleidigung des Präsidenten“, „gezielte Diffamierung von Personen, die im Kampf gegen den Terrorismus tätig sind, in Tateinheit“ sowie „Beleidigung eines Amtsträgers aufgrund seiner Tätigkeit“ vorgeworfen.
FREISPRUCH UND GELDSTRAFE VERHÄNGT, INHAFTIERUNG DAUERT AN
Das Gericht sprach Karabay frei und verhängte eine Geldstrafe. Seine Inhaftierung wird jedoch aufgrund eines anderen laufenden Verfahrens fortgesetzt.