Eilmeldung: Erdoğan reicht Schadensersatzklage gegen Özgür Özel ein
Hüseyin Aydın, der Anwalt des AKP-Vorsitzenden und Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan, gab bekannt, dass gegen den CHP-Vorsitzenden Özgür Özel eine Schadensersatzklage in Höhe von 500.000 TL eingereicht und zudem Strafanzeige wegen Beleidigung des Präsidenten erstattet wurde.
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Nach der Festnahme von Bürgermeistern der CHP berief der CHP-Vorsitzende Özgür Özel den Parteivorstand (MYK) ein und kritisierte nach dem Treffen den AKP-Vorsitzenden und Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan scharf für die betreffenden Operationen.
Özel reagierte auf Erdoğans Äußerung, die „AKP sei die erste Partei der Türkei“, mit den Worten: „Du Angsthase, wenn du die Nummer eins wärst, würdest du mit einem Salto zur Wahlurne gehen.“
Nach diesen Äußerungen leitete die Generalstaatsanwaltschaft Ankara von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren gegen Özel wegen des Verdachts auf „Beleidigung des Präsidenten“, „öffentliche Anstiftung zu einer Straftat“, „Beleidigung von Amtsträgern aufgrund ihrer Tätigkeit“ und „Bedrohung“ ein.
ERDOĞAN REICHT 500.000 TL KLAGE GEGEN ÖZEL EIN
Im Anschluss an diese Entwicklung gab Erdoğans Anwalt Hüseyin Aydın bekannt, dass eine Klage auf immateriellen Schadensersatz in Höhe von 500.000 TL gegen Özel eingereicht wurde.
Aydın teilte zudem mit, dass sie bei der Generalstaatsanwaltschaft Ankara Strafanzeige gegen Özel wegen Beleidigung des Präsidenten und Bedrohung erstattet hätten.
Die vollständige Erklärung von Aydın lautet wie folgt:
„Aufgrund der haltlosen Anschuldigungen, beleidigenden Äußerungen und drohenden Worte des CHP-Vorsitzenden Özgür Özel in seiner Presseerklärung nach der MYK-Sitzung am 5. Juli 2025,
die sich gegen unseren Herrn Präsidenten richteten, wurde beim Zivilgericht erster Instanz in Ankara eine Klage auf immateriellen Schadensersatz in Höhe von 500.000 TL eingereicht.
Darüber hinaus wurde bei der Generalstaatsanwaltschaft Ankara Strafanzeige wegen Beleidigung des Präsidenten sowie wegen Bedrohung gemäß Artikel 310/2 des türkischen Strafgesetzbuches (TCK) erstattet.
Dies wird der Öffentlichkeit respektvoll zur Kenntnis gebracht.“