Eilmeldung... Ermittlungen gegen Davutoğlu wegen ‚Beleidigung des Präsidenten‘

Die Generalstaatsanwaltschaft Ankara hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Vorsitzenden der Gelecek-Partei, Ahmet Davutoğlu, eingeleitet, da in Beiträgen, die in den sozialen Medien verbreitet wurden, Äußerungen enthalten sein sollen, die als Beleidigung des Präsidenten gewertet werden.

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Die Generalstaatsanwaltschaft Ankara hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Vorsitzenden der Gelecek-Partei, Ahmet Davutoğlu, wegen des Vorwurfs der „Beleidigung des Präsidenten“ eingeleitet.

Es wurde mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft bestimmte Äußerungen in Beiträgen, die in den sozialen Medien kursierten, geprüft habe und diese Äußerungen als Beleidigung des Präsidenten eingestuft worden seien.

Das Verfahren wird den Angaben zufolge auf Grundlage des ersten Absatzes von Artikel 299 des türkischen Strafgesetzbuches geführt. Der erste Absatz von Artikel 299 des türkischen Strafgesetzbuches sieht für denjenigen, der den Präsidenten beleidigt, eine Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren vor.

Wie zu erfahren war, wird das gegen Davutoğlu eingeleitete Ermittlungsverfahren im Rahmen der Prüfung des Inhalts der Äußerungen in den Beiträgen der sozialen Medien geführt.