Eilmeldung: Erwartete Demirtaş-Erklärung von Erdoğan eingetroffen!
Der AKP-Vorsitzende und Präsident Recep Tayyip Erdoğan äußerte sich zur möglichen Freilassung von Selahattin Demirtaş: "Dieses Land ist ein Rechtsstaat. Wir werden uns dem beugen, was die Justiz in dieser Angelegenheit entscheidet."
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Der AKP-Vorsitzende und Präsident Recep Tayyip Erdoğan beantwortete nach der Fraktionssitzung seiner Partei im türkischen Parlament (TBMM) Fragen von Journalisten.
Auf die Frage nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) bezüglich Selahattin Demirtaş erklärte er: "Dieses Land ist ein Rechtsstaat. Wir werden uns dem beugen, was die Justiz in dieser Angelegenheit entscheidet."
Erdoğan ließ die Frage "Sollte die Kommission nach İmralı gehen?" unbeantwortet.
BAHÇELİ HATTE GESAGT: "ES WIRD ZU GUTEM FÜHREN"
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat den Antrag des Justizministeriums abgelehnt, das gegen die zweite Entscheidung zur Verletzung der Menschenrechte und zur Freilassung von Selahattin Demirtaş Einspruch eingelegt hatte. Diese Entscheidung machte das Urteil des EGMR über die Menschenrechtsverletzung im Fall Demirtaş rechtskräftig. Seine Anwälte stellten nach der Entscheidung des EGMR einen Antrag auf Freilassung von Selahattin Demirtaş beim Regionalgericht Ankara.
Der MHP-Vorsitzende Devlet Bahçeli äußerte sich nach der Fraktionssitzung seiner Partei im Parlament zu Selahattin Demirtaş. Auf eine Frage zum Status des inhaftierten ehemaligen HDP-Co-Vorsitzenden Selahattin Demirtaş antwortete Bahçeli: "Er hat das Ergebnis auf rechtlichem Wege erreicht. Seine Freilassung wird für die Türkei zu gutem führen."
Justizminister Yılmaz Tunç, der vor der AKP-Fraktionssitzung im Parlament Fragen von Pressevertretern beantwortete, gab folgende Einschätzungen ab:
"Bezüglich der Inhaftierung hatte die zuständige Kammer auf den Antrag beim EGMR hin eine Verletzung von Artikel 5 der EMRK bezüglich des Rechts auf Sicherheit und der Haftbedingungen festgestellt. Diese Kammerentscheidung wurde vom Gremium nicht zur Prüfung vor der Großen Kammer angenommen; das 5-köpfige Gremium hatte dies nicht bewertet. Die Kammerentscheidung ist in dieser Hinsicht rechtskräftig geworden. Sollte die Kammerentscheidung nun bei der derzeit zuständigen 22. Strafkammer des Regionalgerichts Ankara eingehen oder ein Antrag der Betroffenen gestellt werden, wird dies vom Gericht bewertet werden. Wir werden alle gemeinsam den Bewertungsprozess des Gerichts abwarten müssen."