Eilmeldung: Generalstaatsanwaltschaft beantragt Verbotsverfahren gegen CHP

Nach der Anklageschrift zur Stadtverwaltung Istanbul (İBB) hat die Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft beim Kassationshof (Yargıtay) ein Verbotsverfahren gegen die CHP beantragt.

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Die Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft hat nach 237 Tagen Arbeit die Anklageschrift zur Operation gegen die Stadtverwaltung Istanbul (İBB) vom 19. März abgeschlossen. In dem aus sieben Teilen bestehenden Dossier wird der Bürgermeister von Istanbul, Ekrem İmamoğlu, als „Beschuldigter Nummer 1“ geführt; gegen ihn wird eine Gesamtfreiheitsstrafe von bis zu 2.352 Jahren gefordert.

Die Generalstaatsanwaltschaft hat zudem auf Grundlage derselben Anklageschrift eine offizielle Mitteilung an den Kassationshof (Yargıtay) gerichtet, in der gemäß Artikel 69 der Verfassung die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die Cumhuriyet Halk Partisi (CHP) gefordert wird.

In dem entsprechenden Mitteilungsschreiben der Staatsanwaltschaft heißt es:

"Artikel 69 der Verfassung besagt, dass die finanziellen Aktivitäten politischer Parteien der gerichtlichen Kontrolle unterliegen; er betont, dass die Finanzierung durch Erträge aus Straftaten nicht mit der demokratischen Ordnung vereinbar ist. Der Erwerb von Parteigebäuden mit Geldern aus Straftaten sowie die Beeinflussung von Wahlentscheidungen durch materielle Vorteile oder entsprechende Versprechen gegenüber Delegierten gehören zu den schwerwiegendsten Handlungen, die die Legitimität des demokratischen politischen Lebens untergraben.

Gemäß den oben dargelegten Feststellungen und Beweisen wurde festgestellt, dass:

öffentliche Mittel für Wahlkampfaktivitäten missbraucht wurden, Erträge aus Straftaten mit Wissen und Zustimmung der Parteiführung in einen gemeinsamen Pool (System) geflossen sind, durch Aussagen von Personen, die von der Kronzeugenregelung profitieren wollen, ein Bestechungsnetzwerk gestanden wurde, die Geldflüsse zur Finanzierung des für die juristische Person der Partei erworbenen Gebäudes nicht belegt sind und den Zeugenaussagen zufolge der Parteiführung bekannt war, dass es sich bei diesen Geldern um Erträge aus Straftaten handelte, und dass die Cumhuriyet Halk Partisi durch Erträge aus Straftaten Vermögenswerte erworben und Wahlkampfaktivitäten finanziert hat, wobei diese Handlungen durch die Parteiorgane bewusst, systematisch und kontinuierlich begangen wurden.

Gemäß dem im Rahmen unseres Ermittlungsverfahrens eingeholten USOM-Bericht wurde festgestellt, dass aktuelle in- und ausländische Wählerverzeichnisdaten von 11.360.412 Bürgern rechtswidrig von der juristischen Person der Cumhuriyet Halk Partisi verbreitet wurden und auf Basis dieser Daten weitere personenbezogene Daten von Wählern verarbeitet wurden. Mit diesen Daten wurden durch den Istanbuler Provinzverband der Cumhuriyet Halk Partisi Wahlkampfaktivitäten durchgeführt, wodurch versucht wurde, den Wählerwillen, der für das demokratische politische Leben unverzichtbar ist, zu manipulieren; dies geschah durch die Parteiorgane auf bewusste, systematische und kontinuierliche Weise.

Im Lichte der im Rahmen unseres Ermittlungsverfahrens getroffenen Feststellungen ist ersichtlich, dass die Cumhuriyet Halk Partisi systematisch und kontinuierlich in die Zuverlässigkeit der landesweiten und lokalen Wahlen eingegriffen, den Wählerwillen beeinflusst und die demokratische Ordnung beeinträchtigt hat. Daher wurde durch unsere Generalstaatsanwaltschaft gemäß den Artikeln 68 und 69 der Verfassung sowie den Artikeln 101 ff. des Gesetzes über politische Parteien Nr. 2820 eine Mitteilung an die Generalstaatsanwaltschaft beim Kassationshof zur Prüfung und Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen gerichtet."