Eilmeldung: Haftbefehl gegen Esra Işık aufgehoben
Esra Işık, die wegen ihrer Teilnahme an Protesten gegen die Enteignungsverfahren rund um den Akbelen-Wald inhaftiert war, wurde im laufenden Prozess freigelassen.
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Esra Işık, die nach Protesten gegen die Eilenteignungsbeschlüsse rund um den Akbelen-Wald im Bezirk Milas in der Provinz Muğla wegen „Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte“ und „Beleidigung“ angeklagt war, wurde aus der Haft entlassen.
Das 3. Strafgericht erster Instanz in Milas entschied im Rahmen der Haftprüfung, Işık unter Auflagen freizulassen, wobei der aktuelle Beweisstand, die Art der Vorwürfe und der Stand des Verfahrens berücksichtigt wurden.
Das Gericht ordnete zudem ein Ausreiseverbot für Esra Işık an.
WAS WAR GESCHEHEN?
Für insgesamt 679 landwirtschaftliche Parzellen in den Stadtteilen Bağdamları, Çakıralan, Çamköy, İkizköy, Karacaağaç und Karacahisar rund um den Akbelen-Wald war durch ein Präsidialdekret vom 10. Januar 2026 eine Eilenteignung beschlossen worden, um die Kohleversorgung des Wärmekraftwerks Yeniköy sicherzustellen.
Nach dieser Entscheidung hatte die Generaldirektion für Bergbau und Erdölangelegenheiten (MAPEG) beim 2. Zivilgericht erster Instanz in Milas Klage zur Wertermittlung und Beschlagnahmung der betroffenen Parzellen eingereicht. Während das Verfahren lief, fand am 30. März eine Begutachtung durch Sachverständige auf den von der Enteignung betroffenen Flächen statt.
Esra Işık aus İkizköy, die gegen die Begutachtungsarbeiten protestierte, wurde noch in derselben Nacht festgenommen und am 31. März von dem zuständigen Gericht in Untersuchungshaft genommen.