Eilmeldung: Haftbefehl gegen Rasim Ozan Kütahyalı erlassen
Die Generalstaatsanwaltschaft Ankara hat im Rahmen einer Untersuchung gegen Rasim Ozan Kütahyalı wegen des Vorwurfs der „öffentlichen Verbreitung irreführender Informationen“ einen Haftbefehl erlassen.
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Gegen den regierungsnahen Journalisten Rasim Ozan Kütahyalı, der behauptet hatte, dass die CHP unter Zwangsverwaltung gestellt werde, war ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.
Im Rahmen der von der Generalstaatsanwaltschaft Ankara eingeleiteten Untersuchung wurde nun ein Haftbefehl gegen Kütahyalı erlassen.
Es wurde bekannt, dass die Aussage von Kütahyalı, gegen den wegen des Vorwurfs der „öffentlichen Verbreitung irreführender Informationen“ ein Haftbefehl vorliegt, von Istanbul aus über das Audio- und Video-Informationssystem (SEGBİS) aufgenommen werden soll.
WAS WAR GESCHEHEN?
Gegen Kütahyalı war ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, nachdem er über seinen Social-Media-Account behauptet hatte, dass die CHP und einige ihrer Gemeinden unter Zwangsverwaltung gestellt würden. Justizminister Yılmaz Tunç äußerte sich zu dem Thema und erklärte: „Bezüglich dieser Beiträge wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Ankara eine gerichtliche Untersuchung eingeleitet.“