Eilmeldung: Hausarrest von Mahir Polat aufgehoben

Der gegen den stellvertretenden Generalsekretär der Stadtverwaltung Istanbul (İBB), Mahir Polat, verhängte Hausarrest wurde aufgehoben. Die Beschränkung für Polat, der im Rahmen der Ermittlungen zum „städtischen Konsens“ festgenommen und zuvor aufgrund gesundheitlicher Probleme unter gerichtlicher Aufsicht freigelassen worden war, ist damit beendet.

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Der gegen den stellvertretenden Generalsekretär der Stadtverwaltung Istanbul (İBB), Mahir Polat, verhängte Hausarrest wurde aufgehoben.

Polat, der im Rahmen der gegen die İBB geführten Ermittlungen zum „städtischen Konsens“ festgenommen worden war, wurde am 23. März 2025 inhaftiert. Kurz vor seiner Inhaftierung hatte sich Polat einer Angiographie unterzogen; während seiner Zeit im Gefängnis wurde er aufgrund gesundheitlicher Probleme zweimal ins Krankenhaus verlegt und zuletzt erneut einer Angiographie unterzogen.

Nach öffentlichen Forderungen nach seiner Freilassung war Polat am 9. April 2025 unter der Auflage gerichtlicher Aufsicht in Form von Hausarrest freigekommen.

Mit der heute getroffenen Entscheidung wurde die Maßnahme des Hausarrests als Teil der gerichtlichen Aufsicht gegen Polat aufgehoben.