Eilmeldung: Kommission für den Öffnungsprozess tagt morgen! Erste Details aus dem Berichtsentwurf bekannt

Die im Rahmen des zweiten Öffnungsprozesses in der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) eingerichtete Kommission für nationale Einheit, Solidarität und Demokratie wird morgen um 11.00 Uhr unter dem Vorsitz des Parlamentspräsidenten Numan Kurtulmuş zusammentreten.

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Im Entwurf des Abschlussberichts der Kommission, die für den zweiten Öffnungsprozess – von der Regierung als „Türkei ohne Terror“ bezeichnet und maßgeblich vom MHP-Vorsitzenden Devlet Bahçeli initiiert, unter Einbeziehung der DEM-Partei und des Anführers der Terrororganisation PKK, Abdullah Öcalan – eingesetzt wurde, zeichnen sich erste Details ab.

Während die Diskussionen um den Begriff „Recht auf Hoffnung“ im Bericht anhalten, wurde nach Bekanntwerden des Entwurfs beschlossen, dass die Kommissionsmitglieder morgen (18. Februar) zusammenkommen.

Unter dem Vorsitz des Parlamentspräsidenten Numan Kurtulmuş werden die Mitglieder der Kommission für nationale Einheit, Solidarität und Demokratie um 11.00 Uhr tagen. Nach Informationen von Habertürk ist vorgesehen, den Bericht während der Sitzung zur Abstimmung zu stellen.

WAS STEHT IM BERICHTSENTWURF?

Der insgesamt 60-seitige Entwurf umfasst sieben Hauptkapitel. Der Begriff „Recht auf Hoffnung“, den MHP-Chef Devlet Bahçeli für den PKK-Anführer Öcalan verwendet hatte, taucht im Text nicht wörtlich auf. Unter der Überschrift „Vorschläge zur Demokratisierung“ werden im Abschnitt „Regelungen zu Strafverfahren und Strafvollzug“ jedoch folgende Punkte aufgeführt:

Neubewertung der Strafvollzugsgesetzgebung im Einklang mit der Rechtsprechung des EGMR und des türkischen Verfassungsgerichts sowie internationalen Abkommen,

Einführung eines gerechteren und ganzheitlicheren Systems, einschließlich der Bedingungen für eine vorzeitige Haftentlassung und der Strafvollzugsdauern,

Prüfung der Option einer Haftstundung für kranke und ältere Häftlinge,

Vorschläge zur Neugestaltung der Struktur und Entscheidungsprozesse der Vollzugs- und Beobachtungsausschüsse in Gefängnissen sowie zur Priorisierung von Verfahren ohne Untersuchungshaft.

Im Entwurfstext gehören zudem die Beendigung der Zwangsverwaltung (Kayyum) und die Neudefinition des Begriffs „Terror“ zu den bemerkenswerten Punkten.

Des Weiteren finden sich im Entwurf Vorschläge, gewaltfreie Handlungen aus dem Bereich der Terrorstraftaten auszunehmen, Änderungen im türkischen Strafgesetzbuch und im Anti-Terror-Gesetz zur Stärkung der Meinungsfreiheit vorzunehmen, die Gesetzgebung zu Versammlungen und Demonstrationen im Sinne einer Erweiterung der Rechte und Freiheiten zu aktualisieren, die Presse- und Mediengesetzgebung zu überprüfen sowie bei einer Amtsenthebung eines Bürgermeisters in der Kommunalverwaltung die Neuwahl durch den Gemeinderat durchführen zu lassen.

Im Abschnitt „Vorschläge für gesetzliche Regelungen“ des Berichts wird betont, dass eine starke rechtliche Grundlage unerlässlich sei, um den Prozess auf ein dauerhaftes Fundament zu stellen. In diesem Zusammenhang wird empfohlen, ein eigenständiges Gesetz für den Prozess zu erlassen, sobald die Sicherheitsbehörden die Waffenabgabe der Organisation festgestellt und bestätigt haben.