Eilmeldung: Kritische Entscheidung im Ermittlungsverfahren gegen Mehmet Akif Ersoy
Die Anklageschrift gegen acht Personen, darunter Mehmet Akif Ersoy, Mustafa Manaz und Ufuk Tetik, die im Rahmen eines von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft geführten Drogenermittlungsverfahrens festgenommen wurden, ist vom 19. Schwurgericht Istanbul an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen worden. Es wurde mitgeteilt, dass der Grund für die Rückweisung bisher nicht bekannt ist.
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Die Anklageschrift gegen acht Personen, darunter Mehmet Akif Ersoy, Mustafa Manaz und Ufuk Tetik, die im Dezember 2025 im Rahmen eines von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft geführten Drogenermittlungsverfahrens festgenommen und inhaftiert wurden, wurde am 20. Mai fertiggestellt und dem 19. Schwurgericht Istanbul vorgelegt.
GERICHT SENDET AKTE ZURÜCK
Wie Cumhuriyet berichtet, entschied das Gericht nach Prüfung der Anklageschrift, die Akte an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen.
In der Anklageschrift wurde gegen Mehmet Akif Ersoy die Bestrafung wegen Gründung und Leitung einer kriminellen Vereinigung, 11-facher qualifizierter sexueller Nötigung, Handel mit oder Bereitstellung von Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen sowie der Erleichterung des Konsums von Betäubungsmitteln gefordert.
GRUND FÜR DIE RÜCKWEISUNG NOCH UNBEKANNT
Die Anwälte der Angeklagten erklärten, dass für die Akte eine Geheimhaltungsanordnung bestehe und die Entscheidung des Gerichts zur Rückweisung ihnen nicht mitgeteilt worden sei. Aus diesem Grund, so die Anwälte, sei der Grund für die Rückweisung bisher nicht in Erfahrung zu bringen gewesen.