Eilmeldung... Mustafa Çiftçi gab bekannt: 7 Ermittlungsgenehmigungen für die Amtszeit von Mansur Yavaş erteilt
Innenminister Mustafa Çiftçi gab bekannt, dass im Rahmen der Untersuchungen zur Stadtverwaltung Ankara für die etwa 7-jährige Amtszeit von Mansur Yavaş auf Grundlage von Inspektorenberichten in 7 verschiedenen Punkten Ermittlungsgenehmigungen erteilt wurden.
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Innenminister Mustafa Çiftçi traf sich mit Pressevertretern im Vilayetler Evi im Bezirk Gölbaşı in Ankara.
ERMITTLUNGEN GEGEN GEMEINDEN
Çiftçi informierte über die laufenden Prozesse bezüglich der Gemeinden und erklärte, dass die Verfahren des Innenministeriums nicht nach politischer Zugehörigkeit, sondern auf Grundlage von Anzeigen, Beschwerden, Inspektionen und Prüfungsergebnissen durchgeführt würden.
Çiftçi gab an, dass vom 31. März 2024 bis zum 17. April 2026 insgesamt 3.309 Untersuchungen und Prüfungen durchgeführt wurden und für 1.535 davon eine Ermittlungsgenehmigung erteilt wurde.
VERTEILUNG DER ERMITTLUNGEN NACH 'PARTEIEN'
Çiftçi wies darauf hin, dass es bei den durchgeführten Ermittlungen auch Dopplungen in den Akten gebe, und teilte folgende Informationen zur Verteilung mit:
"Betrachtet man die Verteilung, so betreffen 677 die Gemeinden der AK-Partei. 371 betreffen die CHP, 128 die MHP, 18 die DEM-Partei, 9 die İYİ-Partei und 332 Gemeinden anderer Parteien. Diesen Daten zufolge sind die Gemeinden mit den meisten Ermittlungsgenehmigungen solche der AK-Partei. Dies entspricht etwa 44 Prozent der Gesamtzahl. Allein diese Tabelle zeigt, dass die Behauptung, 'nur Oppositionsgemeinden würden ins Visier genommen', nicht der Realität entspricht."
"ERMITTLUNGSGENEHMIGUNG IN 7 PUNKTEN GEGEN YAVAŞ ERTEILT"
Çiftçi fuhr wie folgt fort:
"Speziell für die Stadtverwaltung Ankara wurden in den etwa 7 Jahren, die die Amtszeit von Herrn Mansur Yavaş abdecken, insgesamt 49 Genehmigungen für Untersuchungen und Vorprüfungen erteilt. Es wurden 23 Vorprüfungsberichte erstellt. 32 Vorwürfe wurden bewertet. Auf Grundlage der Empfehlungen der Inspektoren wurden in 7 Punkten Ermittlungsgenehmigungen erteilt. 2 davon wurden vom Staatsrat (Danıştay) aufgehoben, 2 befinden sich noch in der Prüfung durch den Staatsrat, und bei 3 Akten laufen die Verfahren nach der Entscheidung weiter. In 25 Fällen wurde keine Ermittlungsgenehmigung erteilt, da keine Unterschrift, Genehmigung oder Anweisung von Yavaş festgestellt werden konnte.
Zudem wurden in 18 Fällen keine Straftatbestände festgestellt. 13 Überweisungsberichte wurden an die Generalstaatsanwaltschaft Ankara und 1 Überweisungsbericht an das Ministerium für Schatz und Finanzen gesendet. 2 Entschädigungsberichte wurden ebenfalls an die Gemeinde übermittelt. Derzeit laufen noch 11 Untersuchungs- und Vorprüfungsprozesse. Daher ist das hier durchgeführte Verfahren nicht politisch; es handelt sich um einen Verwaltungsmechanismus, der auf der Grundlage von Vorwürfen, Prüfungen, Inspektorenberichten und rechtlichen Prozessen abläuft."
Çiftçi betonte zudem, dass die vom Innenministerium erteilten Ermittlungsgenehmigungen keine endgültige Entscheidung darstellten. Er erklärte, dass es sich bei diesen Genehmigungen um Verwaltungsentscheidungen im Rahmen des Gesetzes Nr. 4483 über die "Strafverfolgung von Beamten und anderen öffentlichen Bediensteten" handele und diese der gerichtlichen Kontrolle unterlägen.