Eilmeldung: Regelung zum Geburtsnamen aus dem Justizpaket gestrichen

Die Regelung zum Geburtsnamen wurde aus dem 9. Justizpaket gestrichen. Demnach können Frauen nach der Eheschließung ihren Geburtsnamen weiterhin allein führen.

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In der als 9. Justizpaket bekannten Gesetzesvorlage gab es eine neue Entwicklung bezüglich der Regelung zum Familiennamen.

Der Artikel, der vorsah, dass Frauen nach der Eheschließung ihren Geburtsnamen nicht mehr allein führen dürfen, wurde aus dem Justizpaket gestrichen.

Demnach können Frauen nach der Eheschließung ihren Geburtsnamen weiterhin allein führen.