Eilmeldung: Urteil im Fall des sexuellen Missbrauchsskandals im türkischen Parlament

Das Gericht hat sein Urteil im Prozess um Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs von Praktikantinnen im türkischen Parlament gefällt. Vier Angeklagte wurden zu Haftstrafen verurteilt, ein Angeklagter wurde freigesprochen.

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Im Fall der Vorwürfe wegen sexueller Belästigung von Praktikantinnen in der Kantine der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) wurde das Urteil gegen die fünf nicht inhaftierten Angeklagten verkündet. Der Richter verurteilte die Angeklagten Durmuş Uğurlu zu 6 Jahren, 16 Monaten und 3 Tagen, İbrahim Beşlioğlu zu 1 Jahr und 15 Monaten, Recep Seven zu 6 Jahren und 3 Monaten sowie Halil İlker Güner zu 1 Jahr, 16 Monaten und 3 Tagen Haft. Ramazan Çetin wurde von den gegen ihn erhobenen Vorwürfen freigesprochen.

An der Verhandlung vor dem 57. Strafgericht erster Instanz in Ankara nahmen die nicht inhaftierten Angeklagten, die in der Parlamentskantine arbeiteten – Halil İlker Güner, Durmuş Uğurlu, İbrahim Beşlioğlu, Recep Seven und Ramazan Çetin – sowie die Anwälte der Parteien und die Familien der Nebenkläger teil. Der Richter erklärte, dass er in dieser Sitzung das Urteil fällen werde, und erteilte dem Staatsanwalt das Wort. Der Staatsanwalt forderte die Bestrafung der Angeklagten gemäß den gegen sie erhobenen Vorwürfen. Anschließend fragte der Richter die Angeklagten nach ihren letzten Worten.

Der Angeklagte Uğurlu sagte: "Ich habe kein Verbrechen begangen, ich bin Opfer einer Verleumdung geworden. Ich fordere meinen Freispruch."

Der Angeklagte Beşlioğlu behauptete: "Ich habe keine Nachrichten mit sexueller Absicht verschickt. Die Nachrichten, die ich verschickt habe, sind bekannt. Der Zeitraum, in dem ich Nachrichten verschickt habe, war sehr kurz. Ich fordere meinen Freispruch."

Der Angeklagte Güner erklärte: "Ich hatte keinerlei Kontakt. Es gab einige Nachrichten. Sie hat mir auch Nachrichten geschickt. Ich vertraue auf Ihre Gerechtigkeit."

Die Angeklagten Çetin und Seven erklärten, sie seien unschuldig und forderten ihren Freispruch.

Die Nebenklägerin E.D. gab folgende Erklärung ab:

"Die Angeklagten behaupten, sie seien verleumdet worden. Wir sind keine Menschen, die jemals vor Gericht ziehen würden. Meine Anzeige bleibt bestehen. Mein Kind ist ruhig und zurückhaltend. Meine Anzeige bleibt bestehen."

Das Gericht verurteilte den Angeklagten Durmuş Uğurlu wegen 'sexueller Belästigung eines Kindes' gegenüber der Nebenklägerin S. zu 1 Jahr, 16 Monaten und 3 Tagen sowie wegen 'sexuellen Missbrauchs eines Kindes durch Belästigung' gegenüber derselben Nebenklägerin zu 5 Jahren, was eine Gesamthaftstrafe von 6 Jahren, 16 Monaten und 3 Tagen ergibt. Der Angeklagte Recep Seven wurde wegen 'sexuellen Missbrauchs eines Kindes durch Belästigung' gegenüber der Nebenklägerin S. zu 6 Jahren und 3 Monaten Haft verurteilt. Gegen den Angeklagten Halil İlker Güner wurde wegen 'sexueller Belästigung eines Kindes' gegenüber der Nebenklägerin D. unter Berücksichtigung strafmildernder Umstände eine Haftstrafe von 1 Jahr, 16 Monaten und 3 Tagen verhängt.

Der Angeklagte İbrahim Beşlioğlu wurde wegen 'sexueller Belästigung eines Kindes' gegenüber der Nebenklägerin S. zu 1 Jahr und 15 Monaten Haft verurteilt.

Der Angeklagte Ramazan Çetin wurde vom Vorwurf der 'sexuellen Belästigung eines Kindes' gegenüber der Nebenklägerin A. freigesprochen, da die Tatbestandsmerkmale des gegen ihn erhobenen Vorwurfs nicht erfüllt seien.