EILMELDUNG... Von Kronzeugenregelung profitiert: Ertan Yıldız unter Auflagen aus der Haft entlassen
Ertan Yıldız, der im Rahmen der Korruptionsermittlungen gegen die Stadtverwaltung Istanbul (İBB) inhaftiert war und unter Anwendung der Kronzeugenregelung aussagte, wurde unter richterlicher Aufsicht und mit der Auflage von Hausarrest aus der Haft entlassen.
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Ertan Yıldız, einer der Verdächtigen, die im Zuge der gegen die Stadtverwaltung Istanbul (İBB) geführten Korruptionsermittlungen inhaftiert wurden, hat unter Anwendung der Kronzeugenregelung eine Aussage gemacht.
Yıldız, der im Rahmen der Ermittlungen wichtige Informationen geteilt haben soll, wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft unter der Auflage von Hausarrest freigelassen.
Das Gericht ordnete gegen Yıldız richterliche Kontrollmaßnahmen an, die ein Ausreiseverbot sowie die Überwachung mittels elektronischer Fußfessel im Rahmen des Hausarrests beinhalten.
ERMITTLUNGEN EINGELEITET
Die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul hatte Ermittlungen zu den Vorwürfen eingeleitet, wonach der inhaftierte Verdächtige Ertan Yıldız nach seiner Aussage im Rahmen der Kronzeugenregelung im Gefängnis von Anwälten ohne Mandat unter Druck gesetzt worden sein soll.
AUSSCHLUSS AUS DER CHP GEFORDERT
Unterdessen reichte der stellvertretende CHP-Bezirksvorsitzende von Kadıköy, Okan Karamanlı, einen Antrag auf Überweisung von Yıldız an den Disziplinarausschuss mit dem Ziel seines Ausschlusses aus der CHP ein. Karamanlı erklärte: "Das Bakırköy-Gemeinderatsmitglied namens Ertan Yıldız hat die Eigenschaften und die Wesensart eines Mitglieds der Republikanischen Volkspartei verloren. Ich beantrage hiermit seine dringende Überweisung an den Disziplinarausschuss sowie seinen Ausschluss aus der Parteimitgliedschaft."