Eilmeldung: YSK entscheidet über Antrag auf Annullierung der Kommunalwahlen!
Nachdem auf dem Parteitag der CHP eine Entscheidung zur „absoluten Nichtigkeit“ getroffen wurde, reichte ein Parteimitglied einen Antrag auf Annullierung der Kommunalwahlergebnisse ein, der nun von der Hohen Wahlbehörde (YSK) geprüft und abgelehnt wurde.
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Nach der auf dem Parteitag der Cumhuriyet Halk Partisi (CHP) getroffenen Entscheidung zur „absoluten Nichtigkeit“ beantragte ein Parteimitglied bei der Hohen Wahlbehörde (YSK) die Annullierung der am 31. März durchgeführten Kommunalwahlen. Der entsprechende Antrag wurde auf die Tagesordnung der YSK gesetzt.
Die YSK prüfte den Antrag und entschied einstimmig, das Begehren abzulehnen. Damit wurde festgelegt, dass keine Maßnahmen zur Annullierung der Kommunalwahlen ergriffen werden.