Eilmeldung zum Tod der Krankenschwester Selen Bilgin!
Im Fall der 24-jährigen Krankenschwester Selen Bilgin, die tot in einem Zimmer eines Privatkrankenhauses in Istanbul aufgefunden wurde, gibt es eine wichtige Entwicklung. Die zuständige Staatsanwaltschaft hat gegen die Freilassung des Arztes Fatih A. unter Auflagen Beschwerde eingelegt.
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In Istanbul-Beylikdüzü wurde die 24-jährige Krankenschwester Selen Bilgin, die in einem Privatkrankenhaus arbeitete und ihren Großvater als Begleitperson in einem anderen Krankenhaus besuchte, dort tot in einem Zimmer aufgefunden.
ARZTKOLLEGE FESTGENOMMEN
Wie Mustafa Şekeroğlu von Habertürk berichtet, wurde nach dem verdächtigen Tod der jungen Krankenschwester eine Untersuchung eingeleitet. Im Rahmen der Ermittlungen wurde der Intensivmediziner Fatih A., der zunächst als Auskunftsperson befragt wurde, später als Tatverdächtiger festgenommen.
MIT HAFTANTRAG VORGEFÜHRT
Den Vorwürfen zufolge wurde der jungen Krankenschwester Selen Bilgin ein starkes Medikament in den Arm injiziert, das normalerweise zur Sedierung von Patienten vor Operationen verwendet wird. Während die Familie behauptet, der Arzt habe das Medikament verabreicht, bestritt der festgenommene Arzt die Vorwürfe.
Der ermittelnde Staatsanwalt führte Fatih A. dem Gericht mit dem Vorwurf des „vorsätzlichen Tötungsdelikts gegen eine Frau mit möglichem Vorsatz“ vor. Das Gericht ordnete jedoch eine Freilassung unter gerichtlicher Aufsicht an.
STAATSANWALTSCHAFT LEGT BESCHWERDE EIN
Zuletzt gab es eine Eilmeldung zu dem Fall. Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde gegen die Freilassung des Arztes Fatih A. unter Auflagen ein und forderte dessen Inhaftierung.
AUSSAGE DES ARZTES BEKANNT GEWORDEN
Die detaillierte Aussage des Arztes Fatih A., der zunächst als Zeuge und später als Verdächtiger geführt wurde, ist nun bekannt geworden. In seiner Aussage erklärte der Arzt, er und Selen seien seit einigen Jahren befreundet. In der Nacht des Vorfalls habe Selen über Kopfschmerzen geklagt und um ein Medikament gebeten.
"ICH HABE DIR EIN SCHMERZMITTEL GEGEBEN"
Der Arzt Fatih A. behauptete, Selen habe ihn angerufen, während er auf der Intensivstation war. Er habe daraufhin eine Infusion mit einem Schmerzmittel in das Zimmer gebracht und ihr diese in den Arm injiziert.
Später sei er wieder auf die Intensivstation zurückgekehrt. Er gab an, ein weiteres Telefonat mit Selen geführt zu haben, bei dem er ihr gesagt habe: „Ich habe dir das Schmerzmittel gegeben. Ich muss das noch registrieren.“
"ICH FAND SIE REGLOS VOR"
Fatih A. erklärte, Selen habe ihm gesagt, sie sei seit zwei bis drei Tagen schlaflos gewesen. Sie seien dann eingeschlafen; als er aufgewacht sei, habe er Selen reglos vorgefunden.
Der Arzt behauptete, er habe ihr außer dem Schmerzmittel kein anderes Medikament verabreicht. Er argumentierte zudem, dass Selen selbst Krankenschwester auf der Intensivstation gewesen sei und genau gewusst habe, wie man an solche Medikamente gelangt.
SPRITZE GEFUNDEN
Bei den Untersuchungen wurde die als vermisst gemeldete Spritze in einer Schublade des Zimmers gefunden. Die Spritze wurde zur Untersuchung sichergestellt.
RECHTSMEDIZINISCHES GUTACHTEN WIRD KLÄRUNG BRINGEN
Die Ampulle des Medikaments, das Selen Bilgin injiziert wurde, wurde in der Tasche des Arztes Fatih A. gefunden. Zudem wurde angekündigt, dass die gefundene Spritze auf Fingerabdrücke untersucht wird.
Ob Selen Bilgin an dem verabreichten Schmerzmittel oder an dem Anästhetikum starb, das normalerweise vor Operationen verwendet wird, wird der Autopsiebericht der Rechtsmedizin klären.
ERINNERT AN DEN FALL AYŞE KARAMAN
Der Fall Selen Bilgin erinnert an den Tod der Anästhesietechnikerin Ayşe Karaman vor fünf Jahren in Ankara. Karaman wurde am 29. Juli 2019 tot in der Wohnung ihres Freundes, des Facharztes Özgür T., aufgefunden. Ayşe Karaman hatte dasselbe Medikament erhalten, das auch bei Selen Bilgin injiziert wurde.
DIES IST DER ZWEITE VORFALL
Gegen den Arzt Özgür T., der als Freund von Ayşe Karaman galt, wurde ein Verfahren wegen „geplanten Mordes“ eröffnet. In dem Prozess wurde der Arzt Özgür T. wegen „fahrlässiger Tötung“ zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 4 Monaten verurteilt.