Einspruch der Türkei gegen Demirtaş-Urteil abgewiesen: Rechtlich problematisch
Die zweite Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hat die erneute Inhaftierung des ehemaligen HDP-Co-Vorsitzenden Selahattin Demirtaş im Zusammenhang mit dem Kobani-Prozess als „rechtlich problematisch“ eingestuft und eine Verletzung seiner Rechte festgestellt.
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Der EGMR befand zudem, dass die vorgelegten Beweise für die Entscheidung unzureichend seien, und vertrat die Auffassung, dass die nationalen Justizbehörden alternative Maßnahmen zur Inhaftierung ignoriert hätten, um „die politischen Aktivitäten des Antragstellers zu behindern“.
Darüber hinaus wertete der Gerichtshof die Dauer des Entscheidungsprozesses bezüglich der drei Individualbeschwerden, die Demirtaş beim türkischen Verfassungsgericht (AYM) eingereicht hatte, als eine weitere Rechtsverletzung.
ERWARTUNG AUF FREILASSUNG
Die Türkei hatte gegen das Urteil zur Verletzung der Rechte von Demirtaş Einspruch eingelegt und versucht, den Fall vor die Große Kammer zu bringen. Der EGMR wies diesen Einspruch zurück.
Der EGMR hat den Antrag auf Verweisung der Urteile „Demirhan und andere gegen die Türkei“ sowie „Selahattin Demirtaş gegen die Türkei (Nr. 4)“ an die Große Kammer abgelehnt, womit die Urteile rechtskräftig sind.
Die Kläger im Fall „Demirhan und andere“ können innerhalb eines Jahres bei den Gerichten, die ihre Verurteilungen ausgesprochen haben, eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragen.
Der EGMR hat die Türkei zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 55.745 Euro, einschließlich der Gerichtskosten, verurteilt.
Rechtsexperten teilten mit, dass die Freilassung von Selahattin Demirtaş, Figen Yüksekdağ und anderen Politikern im Kobani-Prozess erwartet werde.