Einspruch gegen die Inhaftierung des Journalisten İsmail Arı abgelehnt
Der Einspruch gegen die Inhaftierung des Journalisten İsmail Arı, der am 22. März verhaftet und in ein Gefängnis überstellt wurde, ist vom 18. Strafgericht erster Instanz in Ankara zurückgewiesen worden.
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Die Anwälte des Journalisten İsmail Arı, der am 22. März wegen des Vorwurfs der 'öffentlichen Verbreitung irreführender Informationen' verhaftet und in das Sincan-Gefängnis gebracht wurde, hatten einen Antrag auf seine Freilassung gestellt. Das 18. Strafgericht erster Instanz in Ankara prüfte den Fall, befand den Einspruch für unbegründet und ordnete die Fortdauer der Untersuchungshaft von Arı an.
In der Begründung der Entscheidung wurde mitgeteilt, dass die vorliegende Inhaftierung sowohl verfahrenskonform sei als auch nicht gegen geltendes Recht verstoße.
WAS WAR GESCHEHEN?
Der Journalist Arı wurde am Abend des 21. März in Tokat, wohin er gereist war, um seine Familie zu besuchen, im Rahmen einer von der Generalstaatsanwaltschaft Ankara eingeleiteten Untersuchung festgenommen und am darauffolgenden Tag inhaftiert. Die Inhaftierung von Arı dauert nun seit 16 Tagen an; sein Fall hat zudem verschiedene Debatten über Pressefreiheit und Meinungsfreiheit ausgelöst.