Einspruch gegen die Inhaftierung von Ahmet Özer eingelegt

Die Anwälte des Bürgermeisters von Esenyurt, Ahmet Özer, haben Haftbeschwerde eingelegt und die Freilassung ihres Mandanten mit der Rechtswidrigkeit seiner Inhaftierung begründet.

12punto

Die Anwälte des Bürgermeisters von Esenyurt, Prof. Dr. Ahmet Özer, haben Einspruch gegen seine fortgesetzte Inhaftierung im Rahmen der „Ermittlungen zur kriminellen Vereinigung Aziz İhsan Aktaş“ eingelegt. In dem beim 10. Friedensgericht für Strafsachen in Istanbul eingereichten Antrag wurde argumentiert, dass die Inhaftierung von Özer rechtswidrig sei.

Özer war zuvor in einem Verfahren, das als „Kent Uzlaşısı Davası“ (Städtischer Konsens-Prozess) bekannt ist, wegen des Vorwurfs der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ angeklagt und freigesprochen worden. Aufgrund des Haftbefehls im Rahmen der wegen Korruptionsvorwürfen eingeleiteten Ermittlungen konnte er das Gefängnis jedoch nicht verlassen.

Die Anwälte Prof. Dr. Hasan Sınar und Hüseyin Ersöz verwiesen in ihrem Schriftsatz auf drei separate Gutachten, die belegen, dass Özer keine Verbindung zu der Straftat habe. Die vom Kontrollamt für Kommunalverwaltungen des Innenministeriums sowie von zwei unabhängigen Sachverständigen erstellten Berichte kamen zu dem Ergebnis, dass Özer keine rechtliche Verantwortung treffe.

In dem Antrag wurde dargelegt, dass die Entscheidung zur Inhaftierung gemäß Artikel 109/3 der Strafprozessordnung unverhältnismäßig sei, da 12 verschiedene Maßnahmen zur gerichtlichen Kontrolle zur Verfügung stünden. Zudem wurde auf das Alter und den Gesundheitszustand von Özer hingewiesen und die negativen Auswirkungen der Inhaftierung betont.

Es wurde darauf hingewiesen, dass Özer seine Freiheit zurückerlangen könnte, sollte er auch in diesem Verfahren freigelassen werden. Die Anwälte beantragten die Freilassung ihres Mandanten und die Anordnung einer der Maßnahmen zur gerichtlichen Kontrolle.