Einspruch gegen die Inhaftierung von Alican Uludağ eingelegt

Gegen den gerichtlichen Beschluss zur Inhaftierung des Journalisten Alican Uludağ wurde Einspruch erhoben. Die Anwälte argumentieren, die Entscheidung sei rechtswidrig, entbehre einer ausreichenden Beweisgrundlage und sei unverhältnismäßig. In dem Fall, der in der Öffentlichkeit für Aufsehen sorgt, fordern die Verteidiger die Freilassung Uludağs.

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Die Verteidiger des Journalisten Alican Uludağ haben Einspruch gegen den Haftbefehl eingelegt, der wegen des Vorwurfs der „öffentlichen Beleidigung des Präsidenten“ erlassen wurde. Uludağ, der im Rahmen einer von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft eingeleiteten Untersuchung dem Gericht vorgeführt wurde, verteidigte sich mit den Worten: „Ich bin kein gewöhnlicher Krimineller, ich bin seit 18 Jahren als Journalist tätig. Wenn wir in diesem Land ins Gefängnis gesteckt werden, weil wir den Präsidenten kritisiert haben, warum steht dann hinter Ihnen ‚Gerechtigkeit ist das Fundament des Staates‘?“

In dem von seinen Anwälten beim 9. Friedensgericht für Strafsachen in Istanbul eingereichten Einspruch wurde dargelegt, dass die Entscheidung zur Fortdauer der Inhaftierung rechtswidrig sei. In dem Antrag wurde betont, dass Uludağ über einen festen Wohnsitz in Ankara verfüge, die als Grundlage für den Vorwurf dienenden Social-Media-Beiträge aus dem Jahr 2025 stammten und er direkt in Gewahrsam genommen worden sei, ohne ihm die Möglichkeit zu geben, per Vorladung auszusagen. Die Verteidigung unterstrich, dass die Begründungen für Fluchtgefahr und Verdunkelungsgefahr nicht durch konkrete Informationen oder Beweise gestützt seien.

Darüber hinaus erklärten die Anwälte, dass die gegen Uludağ erhobenen Vorwürfe unter journalistische Tätigkeit und Meinungsfreiheit fielen, eine gerichtliche Kontrollmaßnahme ausreichend gewesen wäre und die verhängte Inhaftierung unverhältnismäßig sei. In dem Antrag wurde gefordert, den bestehenden Haftbefehl aufzuheben und den Journalisten umgehend freizulassen.