Einspruch gegen die Inhaftierung von Alican Uludağ abgelehnt

Der nach der Verhaftung des Journalisten Alican Uludağ eingelegte Einspruch wurde vom Gericht zurückgewiesen. Seine Anwälte erklärten, dass sie nach Erhalt der schriftlichen Entscheidung das Verfassungsgericht anrufen werden.

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Im Rahmen einer von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft eingeleiteten Untersuchung wurden gegen den Journalisten Alican Uludağ aufgrund seiner Beiträge in sozialen Medien Vorwürfe wegen "öffentlicher Beleidigung des Präsidenten", "Verbreitung irreführender Informationen" und "Herabwürdigung von Justizorganen" erhoben.

Uludağ wurde nach seiner Festnahme in seinem Haus in Ankara am 20. Februar durch Beschluss des 9. Friedensgerichts in Istanbul wegen des Vorwurfs der "Beleidigung des Präsidenten" inhaftiert. Gegen diese Entscheidung legten Uludağs Anwälte am 23. Februar beim 9. Friedensgericht in Istanbul Einspruch ein.

Der Einspruch wurde am 27. Februar vom zuständigen erstinstanzlichen Strafgericht (Asliye Ceza Mahkemesi) geprüft und abgelehnt. Die Begründung der Entscheidung, die den Anwälten noch nicht offiziell zugestellt wurde, ist bisher nicht bekannt. Rechtsanwalt Abbas Yalçın kündigte an, dass sie nach der offiziellen Zustellung des Beschlusses beim Verfassungsgericht (AYM) Beschwerde einlegen werden.